Es gibt ein Problem. Der Patienthat zum einen eine gewisse Behinderung, was die Mundhygiene betrifft und die Situation verschärft sich jetzt, obwohl der Recallintervall bereits auf zwei Monate verkürzt wurde. Nun muss etwas passieren und der Patient wird jetzt zum Terin gebeten unter Mitbringen aller von ihm verwandten Mundhygieneartikel.
Derartige Situationen kommen selten vor, aber wenn sie vorkommen, dann muss das bisherige Vorgehen überprüft werden.