Wie eine Patientin aus Hessen versucht sich auf kriminelle Weise eine CMD Behandlung zu ergaunern
13740
Selbst wir fallen immer wieder mal vom Hocker, wie man das umgangssprachlich so schön zum Ausdruck bringt.
Verleumdungen, Üble Nachrede, das sind ja alles Dinge, mit denen man nicht nur bei "Jameda" schon längere Zeit konfrontiert ist.
Das, was wir hier erleben, haben wir allerdings noch nicht erlebt.
Dabei soll hier erst einmal folgendes voran geschickt werden. Das absolute Gros, wir wiederholen es: Das absolute Gros der Patienten verhält sich nett und korrekt und man kommt meist sehr schnell in ein konstruktiv gemeinsames Agieren. Man könnte auch sagen: Man ruft nett in den Wald hinein und erhält auch eine nette Reaktion.
Aber, und da erzählen wir nun auch nichts Neues, gibt es eine zunehmende Tendenz Einzelner sich über all das hinweg zu setzen, was man als Regeln, Zulässig oder gar Schicklich bezeichnen könnte. Dabei muss man sich immer wieder vergegenwärtigen, dass es im eigenen Interesse nicht sinnvoll sein kann, immer nur auf das Negative zu reflektieren. Auf der anderen Seite wissen wir heute, dass wenn immer nur der "Klügere nachgibt", am Ende "Die Dummen regieren". Auf esoterische Aspekte funktioneller Zahnheilkunde gehen wir gar nicht erst ein.
"Profipatienten", die es sowieso besser wissen als der Arzt, sind doch gar kein Aufreger mehr: "Cobehandler" nennt sich dieses Phänomen. So ähnlich, wie die Schüler, die ja in Sachen Klima auch alles besser wissen, als die Fachleute, nur nichts besser machen.
Es kommt nicht von ungefähr, wenn türkische Hochzeitsgruppen heutzutage im Wochentakt Autobahnen zur Belustigung blockieren und der interessierte Zuschauer am Ende erlebt, dass sowieso nichts passiert, was diese Entwicklungen stoppen könnte. Und so sind Dinge, wie Versicherungsbetrügereien, Vandalismus, Hooliganismus, Beleidigungen und Verunglimpfungen im Internet, inzwischen Standard geworden, über die sich ja nur noch die aufregen, die gerade unmittelbar betroffen sind.
Inzwischen diskutieren wir ernsthaft darüber, ob Wohnungen enteignet werden dürfen und jede kritische Äußerung zur Sinnhaftigkeit einzelner, konkreter Maßnahmen, die vermeintlich den Klimawandel aufhalten sollen, wirklich sinnvoll sind, als Hinweis auf eine rechte Gesinnung gelten. Wer nicht bereit ist in das große Geheule einzustimmen wird weggebissen.
Selbst dem Letzten ist inzwischen klar geworden, dass die liebgewonnenen "Alten Zeiten" vorbei sind und alte Sprichwörter, wie "Ohne Fleiß keinen Preis" oder "Erst die Arbeit, dann das Vergnügen" heute keine Gültigkeit mehr haben.
Und doch versuchen wir in unserer Praxis etwas von diesen "alten" Werten aufrecht zu erhalten. Keine Hochglanzfassade. Keine gefällig stylische Behandlungsanpreisung zum Rabatttarif.
Stattdessen: Klare Ansagen. Zuverlässige Aussagen. Termintreue und Zuverlässigkeit. Anders ausgedrückt: Auf uns kann man sich verlassen.
Gerade deshalb wollen wir Betrügereien, wie die nachfolgend geschilderte, eben nicht unter den Teppich kehren, weil das vielleicht für Aufsehen sorgen könnte, sondern ans Licht zerren.
Wir finden das einfach ganz schlimm, was wir hier in diesen Einzelfällen erleben müssen und wir betrachten es als einen Beitrag in der Hoffnung, dass es Leute, die Ähnliches im Schilde führen, daran hindert überhaupt zu uns zu kommen, dafür aber Menschen anspricht, die genau auf der Suche nach diesen "alten Werten" sind und erleben, dass es immer schwieriger wird Leute zu finden, die in diesem Sinne denken und handeln. Vielleicht deutet selbst das dann schon wieder auf eine rechte Gesinnung hin.
Wir wollen mehr Authentizität und weniger Verlogenheit. Dafür stehen wir und es wird Leute geben, die das anspricht und Leute, die das ablehnen. Die Leute, die das ablehnen, mit denen wäre eine konstruktive Zusammenarbeit sowieso nicht möglich. Vieleicht aber fühlen sich die Anderen, dafür umso mehr angesprochen.
Wir erinnern uns:
Eine neue Patientin aus der Region Darmstadt sucht uns auf.
Man entnimmt der Anamnese: Der Patientin geht es richtig schlecht.
Der Beschwerdelevel liegt bei: 10.
Die Patientin war bulimisch und hat auch ansonsten einige Probleme, u.a. mit einer Vielzahl von Keramikkronen, die sie im Jahr 2018 erhalten hat.
Nur noch weiche Kost könne sie zu sich nehmen.
Ein Aufbissbehelf wird eingegliedert und siehe da, der Beschwerdelevel liegt am 06.03.2019 bei 2-3.
Am 07. März dann bei 4. So verlässt die Patientin den Standort Kiel in Richtung Darmstadt.
Der Fall läuft gut und das wird jetzt zum Problem der Patientin, denn es steht nunmehr fest, dass die Patientin
- An einer CMD leidet
- Die gerade kurz zuvor eingegliederten Kronen allesamt unbrauchbar sind
- Die gesetzliche Krankenversicherung der Patientin nicht helfen wird
- Ein möglicher Prozess gegen den Vorbehandler langwierig, schwierig und kostenintensiv werden dürfte.
Danach ergeben sich zwei nennenswerte weitere Aspekte:
- Beschreibt die Patientin Tage später eine Komplikation in ihrer Mundhöhle, die todsicher damit zusammenhinge, dass mit dem Material des Aufbissbehelfs etwas nicht stimme.
- Der Wunsch, nachdem die Patientin die Rechnung erhalten hat, der Zahnarzt möge das doch mit der gesetzlichen Krankenversicherung klären. Dr. von Peschke lehnt das ab, weil das ein Versicherungsbetrug wäre.
Die Patientin beschreibt in einer Mail, die von ihr notfallmäßig konsultierte Zahnärztin habe attestiert, dass es sich hier um eine lebensgefährliche Allergie halten würde. Was lesen wir hier aber noch?
Erstens, dass die Patientin mit ihren starken Beschwerden zeitnah einen Behandlungstermin erhalten hatte und dass sich die funktionellen und vielfachen Beschwerden der Patientin in dem Moment verschlechterten, als der Aufbissbehelf herausgenommen wurde. Also genau das, was in der Behandlungsakte dokumentiert wurde und im diametralen Gegensatz zu den Angaben des Rechtsanwalts der Patientin stehen.
Was passiert nun weiter?
Erst per Fax und heute dann per Brief meldet sich ein schneidiger Rechtsanwalt aus dem Wohnort der Patientin und eröffnet einen Schriftsatz, den man ganz neutral als ein übliches, aber eben leider auch als Pamphlet bezeichnen kann.
Der Schriftsatz strotzt voller Beschuldigungen, die allerdings allesamt im Widerspruch zu dem stehen, was in der Behandlungsakte dokumentiert ist.
Und es kommt noch besser: Als vermeintlicher Beweis wird ein Schriftstück der Zahnärztin präsentiert, die sich zu dem vermeintlichen Vorfall äußert. Das Schreiben der Zahnärztin ist dabei sehr seriös und neutral abgefasst.
Darin steht allerdings nichts von Allergie und noch weniger von lebensgefährlich, sondern dass, was man vermuten konnte. Einer belanglosen Bagatelle, die vermutlich noch nicht einmal etwas mit dem Aufbissbehelf, sondern tatsächlich, weder Anwalt noch Patientin werden es hören mögen, mit der psychischen Situation der Patientin zu tun haben dürfte und weniger mit dem verwendeten Material. Dazu muss man ergänzen, dass Aphten ein übliches und sehr unangenehmes Problem darstellen. Wer mal welche gehabt hat kennt das Gefühl, als wenn ein Glassplitter in der Mundschleimhaut steckt. Das Problem ist eben nur, dass Aphten nichts mit Allergien zu tun haben und man nicht einmal im Ansatz weiß, warum Aphten auf einmal entstehen. Man vermutet autoimmunologische Prozesse, weiß es aber nicht. Und weil man nicht weiß, wodurch Aphten verursacht werden, hat man auch keinen Ansatz Aphten zu bekämpfen. Prinzipiell kann man sagen, dass Aphten mit großer Sicherheit nichts mit dem Thema Kunststoff im Mund zu tun haben. Im Weiteren sei ausgeführt, nachdem man den Patienten die Amalgamfüllungen ausgetrieben hat, praktisch fast jeder in Deutschland lebende sogenannte PMMA (Polymethylmetacrylate) im Munde hat. Übrigens auch diese Patientin, wie objektiv belegbar feststeht. Wenn die Patientin nun also behauptet, sie hätte hier durch einen Aufbissbehelf aus PMMA hergestellt, eine Allergie erlitten, dann muss man schon ganz nüchtern die Frage stellen, warum die Patientin dann bereits vor der Eingliederung des Aufbissbehelfs objektiv belegbare große Mengen PMMA in ihrer Mundhöhle mit sich herum trägt, ohne dass das zu einer Allergie gegen PMMA geführt hätte?
Wir erinnern uns: Die Patientin war schon zum Zeitpunkt der Vorstellung, aufgrund ihrer starken Beschwerden, in Kiel pro Woche mindestens 2 Tage arbeitsunfähig. Insofern ist es wenig erschütternd, wenn der Rechtsanwalt nun theatralisch erklärt seine Mandantin sei seit dem Besuch in Kiel AU (arbeitsunfähig geschrieben). Das war sie auch schon vorher und zwar seitdem sie im großen Maßstab im Jahr 2018 neue Kronen erhalten hatte.
Und nun kommt, Sie werden es schon ahnen, das, was der Anwalt im Namen seiner Mandantin fordert:
Wir, genauer gesagt Dr. von Peschke, müsse nun lebenslang für den hier eingetretenen Schaden aufkommen und seiner Mandantin eine CMD Behandlung bezahlen. Bis zu deren Lebensende.
Ja, sowas haben wir auch noch nicht gehabt, aber nun erleben wir es.
Es folgen dann die üblichen Drohungen. Man wolle sich an die Zahnärztekammer wenden und am Liebsten noch den Bundespräsidenten einschalten.
Einen derart dreisten Betrugsversuch einer Patientin, die an wirklich schlimmen Beschwerden leidet, nunmehr bei dem Arzt zu versuchen, der den Fall diagnostisch abgeklärt hat, haben wir noch nie erlebt.
Der Wunsch des Rechtsanwalts den Fall am Arzt vorbei mit der Berufshaftpflicht regeln zu wollen, wird nicht funktionieren.
Es ist nicht nur dreist, was die Patientin hier über ihren Anwalt versucht, sondern kriminell.
Das sind die Dinge, mit denen wir, neben dem täglichen Patientenbetrieb schwerkranker Patienten zu tun haben.
Selbstverständlich will die Patientin natürlich auch nicht die Rechnung für die hier erbrachte Behandlung zahlen.
Der Patientin, vielleicht liest sie das hier, möchte man zurufen: "Schäm Dich Frau 13740 aus der Nähe von Darmstadt".
Zu dem Anwalt möchte man sagen: Man kann sein Geld auch auf seriöse Weise verdienen!
PS: Die verwendeten Materialien sind, wenn auch alle zertifiziert und für die zahnärztliche Behandlung freigegeben, in der Tat alle mit Nebenwirkungen verbunden, da es leider bis heute nicht möglich ist adjustierte Aufbissbehelfe aus "Kuhscheiße" herzustellen. Allerdings muss man davon ausgehen, selbst wenn das möglich wäre, würde vermutlich Jemand auf die Idee kommen, dass auch nicht alles, was in Kuhscheiße enthalten ist, nicht vielleicht auch gesundheitsgefährdend sein könne.
Die Probleme, aller Werkstoffe, die in der Zahnheilkunde verwendet werden, sind hinreichend bekannt. Allerdings werden wir Zahnärzte, bis zu einem fernen Tag, leider mit den vorhandenen Materialien arbeiten müssen, die uns auf dieser Erde zur Verfügung stehen.
Und damit Sie nicht glauben, wir erzählen Ihnen hier einen vom Pferd, können Sie das alles hier lesen.
Wir wollen diese "Spielchen", die sich häufen, nicht mehr und keine schmierigen Anwälte, die darauf hoffen irgendwo in einem Aufklärungsbogen einen Kommafehler zu finden, um dann daraus eine Beweislastumkehr zu konstruieren, und dem Arzt einen Strick daraus zu drehen, weil der die Patientin nicht schriftlich, gegen notariell beglaubigte Unterschift, darüber aufgeklärt hat, dass man beim Gang auf die Toilette in übergespritztem Waschtischwasser ausrutschen und mit dem Kopf in die Kloschlüssel fallen könnte.
Es ist ja nicht so, dass man das, wenn auch nicht in dieser Form, nicht alles schon erlebt hätte. Es wird eben alles nur immer aggressiver und bösartiger und das macht uns zunehmend nicht nur Sorge, sondern kostet uns Zeit, Geld und Lebensqualität und die Kraft, die wir eigentlich dafür benötigen, um uns den Patienten zuzuwenden, die unser Vertrauen suchen und auch finden wollen und das sei nun der versöhnliche Abschluss dieses Beitrags, auch finden werden.
Und Mitmenschen, die glauben, man begänne die Beziehung zu einem Arzt am Besten damit, dass man diesen gleich zu Beginn mit Verdächtigungen und Unterstellungen beleidigt, die mögen nicht nur woanders hingehen, sondern sich dann auch damit abfinden, dass eine wirklich realistische Chance ihrem Leiden ein Ende zu setzen, damit dann auch vertan ist.
Wir leiden schon ganz lange an keinem Helfersyndrom mehr und wer meint uns schlecht behandeln zu müssen, den behandleln wir gar nicht erst.