Was wir hier so erleben...
Natürlich hat es Unterhaltungswert, aber es zeigt noch viel mehr in welchem Zustand sich diese Gesellschaft immer mehr entwickelt.
Wir finden das übrigens nicht lustig, was wir Ihnen hier nachfolgend schildern.
Ruft doch gestern eine „neue“ Patientin aus Süddeutschland an und klagt ihr Leid.
Insgesamt fünf mal hintereinander. Richtig gelesen. Fünf Telefonate.
Unter anderem, dass sie schon mehrere Aufbissbehelfe habe, keiner habe geholfen und, jetzt aufgepasst:
Wir ihr einen Mengenrabattpreis geben sollten.
Die Mitarbeiterin am Telefon stutzt, weil das haben wir noch nie gehört und lehnt das ab.
Neuer Anruf.
Wenn schon kein Mengenrabatt, dann möchte die Patientin wenigstens eine Garantie haben, dass der Aufbissbehelf ihr auch helfe, und dass sie diesen sonst nicht bezahlen müsse.
Heißt auf gut deutsch: Wir sollen arbeiten und machen uns dann von dem Placet der Patientin abhängig, wenn es ans bezahlen geht. Erinnert stark an die Restaurants ohne Preise in der Speisekarte, bei denen der Gast dann, nach dem Essen, bezahlt hat, was er meinte, angemessen sei. Soweit wir wissen gibt es diese Lokale nicht mehr.
Nun hatten wir hier neulich berichtet, dass wir eine Patientin aus der Nähe von Darmstadt haben, die hier über ihren Anwalt einen richtigen Betrugsfall inszeniert, weil sie angeblich eine lebensgefährliche Allergie, nach der Eingliederung eines Aufbissbehelfs erlitten habe und seitdem arbeitsunfähig sei.
Dumm nur, dass sie in der Anamnese angegeben hatte, dass sie bereits seit längerer Zeit schon mehrere Tage pro Woche nicht mehr arbeiten könne, weil ihr wenige Monate zuvor eine umfangreiche Kronenarbeit eingesetzt worden sei, und seitdem ginge es ihr nur noch schlecht und mehrere Tage in der Woche sei sie regelmäßig arbeitsunfähig.
Ganz nebenbei: Das Material, mit denen die Kronen bei der Patientin eingesetzt wurden, entspricht exakt dem Material, mit dem die Patientin hier nun in Kiel nachhaltig geschäödigt sein soll.
Was fordert nun der Anwalt besagter Patientin aus der Nähe von Darmstadt? Übrigens ein ganz schneidiger Anwalt, der nur Fristen setzt und im Imperativ schreibt.
Dass wir natürlich nicht nur eine neue Kronenversorgung für seine Mandantin bezahlen sollen, die gerade wenige Monate von einem anderen Zahnarzt unsachgemäß erbracht wurde, sondern darüber hinaus Schadenersatz, weil die Patientin arbeitsunfähig sei. Das war sie allerdings schon, als sie sich hier das erste Mal vorgestellt hat.
Nun kann man das alles für Verzweiflungstaten halten, aber eben auch für eine Entwicklung in dieser Gesellschaft, die nicht aufzuhalten ist. Der Alltagsbetrug auf der Suche nach einem willigen Opfer.
Die Mitarbeiterin hat der Patientin aus Süddeutschland geraten sich einen Behandler um die Ecke zu suchen.
Die Dame aus Darmstadt versucht nun mit ihrem Anwalt am Betreiber dieses BLOGS vorbei mit der Berufshaftpflicht eine Regelung zu finden. Es sieht nicht danach aus, dass das klappen könnte.
Was wir in der Berichterstattung vergessen hatten, dass die Patientin aus Darmstadt von zu Hause dann auch noch versucht hat den Betreiber dieses BLOGs zu einem Versicherungsbetrug zu animieren. Der sollte dann nämlich auf einmal die vereinbarten Kosten mit deren gesetzlicher Krankenversicherung abrechnen, was aber rechtlich nicht möglich ist und daher vor der Behandlung zwischen Patientin und Arzt auch schriftlich vereinbart wurde.
Angeblich habe die Verbraucherzentrale der Patientin das so empfohlen.
Haben wir übrigens auch nicht gemacht, denn wir betrügen weder unsere Patienten, noch deren Versicherungen.
Natürlich hat die Patientin bis heute keine der schriftlich vereinbarten Rechnungen und Leistungen bezahlt und lässt über ihren Anwalt verlauten, sie wolle nicht nur eine neue Kronenversorgung (vom Vorgängerzahnarzt in 2018 erstellt) sondern lebenslange Kostenübernahme, weil sie ja nun, nach ihrem Besuch in Kiel, erwerbsunfähig sei.
Glauben Sie alles nicht?
Ist aber so!