Und wieder mal die HUK-Coburg
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Die nachfolgende Geschichte ist symptomatisch für die Probleme im Gesundheitswesen und typisch für die HUK-Coburg.
Worum geht es?
Heute, um 11:30 sollte der Beginn der definitiven, funktionstherapeutischen Versorgung einer Patientin aus Brandenburg beginnen. Für die mehrstündige Behandlung wurden materialle und personelle Kapazitäten bereit gestellt.
Die Behandlung selbst läuft inzwischen seit eineinhalb Jahren und wurde in allen Behandlungsphasen strikt am verfügbaren Medizinischen Standard ausgerichtet.
Das hörte sich damals, zu Behandlungbeginn folgendermaßen an:
"Ein Fall, bei dem man gar nicht so richtig weiß, wo man beginnen soll.
Das ist dann auch tatsächlich das Problem in der Anamneseerhebung, weil eben irgendwie alles mit allem zusammenzuhängen scheint.
Das ist zwar zum einen informativ, aber zum anderen in aller Regel verwirrend.
Beginnen wir also:
Beschwerdelevel 10.
Die Patientin ist arbeitsunfähig, muss aber aus dienstlichen Gründen arbeiten.
Die Patientin möchte einfach "Wieder leben!"
2017 Verdachtsdiagnose: Trigeminusneuralgie.
Sie erinnern sich an den laufenden Fall einer Patientin aus Bremerhaven, die viermal operiert wurde, weil man glaubte die Extrembeschwerden in der rechten Gesichtshälfte seien die Symptomatik einer Trigeminusneuralgie?
Das Leitsymptom der Patientin des Patienten lautet: Extreme Schmerzen im rechten Oberkiefer und ein Gefühl in ihrem Mund, als liefeg aus dem stark schmnerzempfindlichen Zahn 14 etwas heraus.
Die Beschwerden bestehen seit: 2017, zunehmend ansteigend.
Die Besonderheit des Falles liegt in der Entfernung mehrerer Zähne des rechten Oberkiefers und der Amalgamsanierung einer Berliner CMD Spezialistin, als die Patientin schon über extreme Schmerzen klagte, ohne jede erkennbare Indikation
Der Beschwerdelevel liegt auf einer Skala von 0-10 bei: 10
Der Grad der Beeinträchtigung des Wohlbefindens liegt auf einer Skala von 0-10 bei: 10
Es bestehen folgende weitere Beschwerden:
Kopfschmerzen, gelegentlich dann mit starkem Erbrechen
Gesichtsschmerzen, rechtsseitig, nach oben Richtung Scheitel ziehend
Wandernden Beschwerden in den Kiefern
Unerklärlichen Zahn-/Kieferbeschwerden
Beschwerden im Bereich der Jochbögen
Menstruationsunregelmäßigkeiten, seit ca. 8 Jahren
Schwindel, RR ist ok
Schluckbeschwerden/Kloßgefühl im Hals
Beschwerden der Augen, Druck in/hinter den Augen
Unerklärlichen Sehstörungen, Verschwommenes Sehen trotz Laserbehandlung
Halsschulternackenbeschwerden
Rückenschmerzen
Morgentlich festem Biss
Beschwerden beim Sprechen/Artikulationsprobleme: Probleme die Worte hinaus zu bekommen
Unruhe im Mund, permanent arbeitet die unge an Zahn 14 herum
Kaufunktion behindert
Kieferöffnung behindert
Kiefergelenkgeräusche, beidseitig
Es besteht das Gefühl, dass
Die innere Mitte verloren gegangen ist, seit 2019:
"Ich funktioniere nicht mehr",
"Vollkommener Energieverlust",
"Ich schaffe meine Aufgaben nicht mehr, Hasuhalt, Soziales Leben, Kind"
Der Biss gesucht wird, der Biss passe nicht, seit Anfang 2020
Morgens wie gerädert
Zähneknirschen/pressen
Es wurden bisher erfolglos konsultiert:
HNO-Arzt, 2x
Augenarzt
Neurologen, 2x
Orthopäden, 2x
Physiotherapeuten
Osteopathen
Zahnarzt, 7x
Anderen Behandlern: Internist, Gynäkologe, Kieferchirurg (3x), Orthomolekular Mediziner, CMD Spezialistinnen (2x), Endotontologe, Heilpraktiker
Insgesamt:
6 chirurgische Eingriffe
4 Schienen
3 Krankenhausaufenthalte
Krankschreibung üer ein Jahr mit abgebrochenem Arbeitsversuch
Die Perkussion des Zahnes 14 erbringt keinen auffälligen Befund. Die Vitalität ist positiv. Im Röntgenbild ist keine eindeutiger Befund, bzgl einer möglichen endodontischen Beteiligung erkennbar. Was nichts heißen muss."
Kommen wir nun zum adminstrativen Teil.
Vor Beginn der Therapie und nach Abschluss der Diagnostik wurde ein Behandlungsplan aufgestellt für:
1. Einstellung der funktionstherapeutischen Bisslage mit Laborgefertigten Dauerprovisorien
2. Behandlungsplan für eine Implantatversorgung
Beides wurde von der Patintin an die HUK Coburg übergeben und zur vollkommenen Überraschung aller Beteiligten erteilte die HUK-Coburg, die bisher in früheren Fällen stets durch fragwürdige Prüfverfahren und noch fragwürdigere eigene Sachverständige aufgefallen ist, eine Kostenzusage.
Man kann es schon so sagen: Ein Wunder war geschehen!
In der Folge wurden nun die genehmigten Behandlungsplanungen umgesetzt und siehe da, am Ende war die Patientin trotz einiger fachlichen Komplikationen und Einlagen weitestgehend beschwerdefrei.
Nun sollte bereit vor drei Wochen, nach mehrmonatiger Erprobung der Bisslage die Umsetzung der Dauerprovisoroien in definitive zahntechnische Versorgungen vorgenommen werden.
Die Begriffe Dauerprovisorien und definitive Versorgung beziehen sich vorrangig immer auf die Ausführung der zahntechnischen Restaurationen und damit zwangsläufig auf den geplanten zeitlichen Einsatzzeitraum.
Zum Glück wurde im Rahmen einer administrativen Überprüfung, vor Beginn dr definitiven Versorgung festgestellt, dass in diesem Fall noch kein definitiver Sanierungsplan erstellt worden war.
Warum war das so?
Weil üblicherweise die Privaten Krankenversicherer und hier insbesondere die HUK-Coburg vor Beginn einer Behandlung immer bereits den definitiven Versorgungsplan erstellt sehen wollen. Das kann sinnvoll sein, muss es aber nicht, weil sich erst im Verlauf der dauerprovisorischen Versorgung heraus stellt, ob die abschließende definitive Versorgung dann so, oder vielleicht ganz anders ausgeführt werden muss, weil es eben u.a. auch vorkommen kann, dass geplante Implantatversorgungen nicht so funktionieren, wie ursprünglich geplant.
Sinn macht es daher also immer nur das zu planen, was auch wirklich planbar ist und nicht Planungen zu fordern, über zukünftige Behandlungsschritte, deren Umsetzbarkeit davin abhängen, dass die zuvor geplanten Behandlungseinheiten auch so ablaufen, wie das geplant wurde.
Das hat Logik, das hat Hand und Fuß, aber Versicherungen wollen es oftmals anders, hier aber wiederum nun nicht.
Genau das, also eine Planung der definitiven Versorgung, war diesmal nicht angefordert worden und letzten Endes auch nicht wirklich das Problem, denn wenn Plan A genehmigt war, ist der weiterführende Plan B praktisch ein Selbstgänger, denn die dauerprovisorische Behandlung kann nicht mehr zurück geführt werden, weil sie schlichtweg irreversibel ist.
Nun kam es vor drei Wochen, nach zigfachem Durchlaufen einer Telefonwarteschleife zu einem Gespräch mit einer Mitarbeiterin der HUK-Coburg, die das Problem erkannte und um Zusendung des definitiven Behandlugnsplanes per E-Mail bat, man wolle das schnellstmöglich bearbeiten und die notwendige Behandlung zusagen.
Natürlich war bekannt, dass die Patientin in drei Wochen, also am 7. Februar mit der definitiven Versorgung beginnen wollte.
Also, eigentlich alles kein Problem, bis die Patientin sich dann am Wochenende meldete, ihr läge keine Kostenzusage der HUK-Coburg vor.
Also am Montag erneuter Anruf bei der HUK-Coburg und erneut ein sachkudiger Bearbeiter, dem das alles einleuchtete und auch erklärte, er könne das leider nicht entscheiden, würde aber sofort zu seinem Vorgesetzten gehen, der die Patientin und Versicherte noch heute kontaktieren würde.
Irgendwann nachts um 21:00 kam dann die Nachricht der Patientin, dass die HUK-Coburg sich nun entschlossen hätte einen Gutachter einzuschalten.
Nun gibt es auch fachlicher Sicht natürlich gar nichts mehr zu begutachten, denn alle Zähne sind inzwischen irreversibel präpariert und mit Dauerprovisorien versorgt.
"Game over" könnte man sagen.
Was soll man nun also noch begutachten.
Hinzu kommt noch, dass es der Patientin gut geht. So jedenfalls ist es über Monate hinweg dokumentiert.
Nun kommt als nächstes die Information, wer dieses Gutachten erstellen wird.
Ein Kollege aus Berlin, der hier nicht ganz unbekannt ist, denn auch in Zahnärztekreisen gibt es durchaus ganz unterschiedliche Auffassungen, was denn für den Patienten angemessen und richtig sei.
Man nennt das dann Berufspolitik und die wiederum wird ganz häufig auf dem Rücken der Patienten ausgetragen, denn so ähnlich, wie in der Corona- oder Klimawandeldebatte, geht es da häufiger um Ideologien und weniger um belastbar wissenschaftliche Fakten.
Die heutige, mehrstündige Behandlung ist daher gecrasht und man wird nun abwarten müssem wie es weitergeht.
Wenn es so weitergeht, wie es erwartungsgemäß weitergehen müsste, dann müsste der Sachverständige der HUK-Coburg mittteilen, dass die ursprünglich genehmigte, funktionstherapeutische Einstellung der Bisslage mit Laborgefertigten Dauerprovisorien erfolgreich durchgeführt wurde und nunmehr die abschließende definitive Versorgung praktisch ein Selbstgänger sei.
Aus irgendeinem Grunde gehen wir aber davon aus, dass es so nicht kommen wird, denn wie gesagt, gerade bie der HUK-Coburg hat man eher häufiger den Eindruck, dass beratende Zahnärzte dort nicht nur nach medizinischen Gesichtspunkten ausgewählt werden, sondern nach weltanschaulichen und das wäre für die Patientin nicht gut.
Dabei ist dieser Fall ein Paradefall, wie eine Patientin jahrelang durch die Medizinlandschaft geschickt wird, alles Mögliche ausprobiert wird und nichts funktioniert. Derartige Tatbestände werden übrigens von diesen Krankenkassengutachtern in aller Regel ausgeblendet. Wenn die Vorgeschichte des Patienten nicht in deren Weltbild passt, dann stimmt etwas an der Vorgeschichte nicht und nicht etwa am Weltbild des Gutachters.
Wir haben schon das Gutachten dieses Sachverständigen, in einem anderen Fall der HUK-Coburg, erstellt vor 12 Jahren aus dem Keller geholt, uns belesen und werden dieses Gutachten möglicherweise in Kürze hier veröffentlichen, damit sich interessierte Beobachter ein persönliches Bild verschaffen können, unter welchen Bedinungen dann gelegentich private Krankenkassengutachten erstellt werden.
Man liest dann häufig von m.E (meines Erachtens), .m.A. (meiner Auffassung) und wenig vom Medizinischen Standard.
Bis sie dann nach Kiel kommt und hier gemäß den belegbaren Mediznischen Standards diagnostiziert und therapiert wird. Der Beschwerdelvel von urpsürnglich 10 auf 1 gesenkt werden konnte und, so vermuten wir es jetzt, uns ein Krankenkassengutachter erklären wird, dass man das alles auch ganz anders hätte machen müssen.
So alt, wie bekannt.
Soweit wir das im Internet recherchieren konnten vertritt der von der HUK-Coburg nunmehr beauftragte Sachverständige die grundlegende Auffassung in derartigen Fällen sei das Problem mit ein bißchen Physiotherapie zu beheben gewesen.
Lassen wir uns überraschen.
Für die Patientin wird das möglicherweise noch eine größere Belastung werden, die sie selbst praktisch gar nicht wird bewältigen können.
Dass sich der Behandler am Ende dafür wird rechtfertigen müssen, dass er behandlungstechnisch erfolgreich war, obwohl der Sachverständige doch eine ganz andere Meinung hat, dass das alles gar nicht funktionieren könne,kann man bereits jetzt vermuten.
Denn, hier liegt das Gtachten des selben Sachverständigen in einem anderen Behandlungsfall von vor 12 Jahren vor und das lässt nichts Gutes erwarten.
Es kommt noch schlimmer
Da nun die geplante Bhandlung schon vor drei Wochen nicht weitergeführt werden konnte und, wie wir seit gestern wissen, auf unbestimmte Zeit auch weiterhin nicht, kommt es jetzt zur Behandlung einer verschleißbedingten Problematik im Bereich der Unterkieferfrontzähne.
6 Unterkieferfrontzahndauerprovisorien müssen kurzfritsitg erneuert werden, weil sich in der nahezug einjährigen Nutzungsdauer der Laborgefertigten Dauerprovisorien inzwischen ein übermässiges Spiel eingestellt hat, das auch nicht provisorisch behandelt werden kann, sondern nur durch die Neuerstellung von 6 Frontzahndauerprovisorien.
Man wäre diesen Schritt nicht gegangen und hätte mit dem Problem so weiter gelebt, wenn, wie ursprünglich geplant heute die definitive Versorgungsphase begonnen hätte. Da die HUK-Coburg nun aber ein Gutachten erstellen lässt, bei dem überhaupt nicht klar ist, wann das erstellt und wie es danach weitergehen könnte, die Patientin ihren Beruf aber auf keinen Fall mit einem Aufbissbehelf auszuüben vermag, muß die interferenzfreie dynamische Okklusion neu hergestellt werden.
Laborgefertigte Dauerprovisorien müssen einen Nutzungszeitraum von 3 Monaten erfüllen. Im CMD-CENTRUM-KIEL werden Dauerprovisorien üblicherweise 6 bis 9 Monate belastet. Dieser Zeitraum ist aber inzwischen überschritten und wird auf unabsehbare Zeit weiter überschritten werden müssen, bis die Patientin ein Kostenzusage erhält.
Dass man in diesem Fall, angesichts der geradezu grotesken Anberaumung eines Gutachtens mitten in einer laufenden funktionstherapeutischen Rehabilitation Zweifel daran hat, dass es hier in absehbarer Zeit zu einer Entscheidung und Weiterbehandlung der Patientin kommen wird, ist es nicht nur unumgänglich jetzt zu handeln, sondern vermutlich werden in absehbarer Zeit weitere dauerprovisorische Versorgungen erneuert werden müssen, verbunden mit neuen Kosten. Auch für die HUK-Coburg.
Es sind Fälle wie dieser, die ganze Dilemma im Gesundheitswesen verkörpern und sie werden auf dem Rücken und der Geusnheit der Patienten ausgetragen, weil in der HUK-Coburg offensichtlich Niemand in der Lage ist einen derartigen Unsinn zu stoppen und man darüber hinaus den Vorwurf erheben muss, dass durch derart absurde Abläufe die Gesundheit der betroffenen Patienten beeinträchtigt, möglicherweise sogar geschädigt wird, denn jede neue Zahnversorgung, die nicht notwendig ist, beinhaltet immer auch die Möglichkeit von Behandlungskomplikationen, die zu neuen Nachfolgebehandlungen, verbunden mit neuen Kosten führen.