Schadenfreude: Nein! Genugtuung: Ja! Ein Arzthaftungsprozess
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Es würde uns nicht wundern, wenn besagte Patientin weiterhin diesen Internet Blog liest und von daher schreiben wir hier mal, dass wir sie auch erneut behandeln würden, wenn Sie unsere Hilfe suchen würde.
Was ist geschehen?
Diese Patientin, auch Kollegin, suchte uns im Herbst 2020 mit ganz erheblichen Beschwerden auf.
Es gelang uns dann in einer üblichen Nachweisdiagnostik eine CMD nachzuweisen.
Es wurden Behandlungsplanungen voran getrieben und eigentlich sollte es losgehen.
Dann gab es aber 2 Probleme:
- Die Patientin hatte Angst
- Die LKH private Krankenversicherung hat, wie das so üblich ist, nicht jeden Cent ihrer Behandlung bezahlt.
- und dann gab es da vielleicht auch noch ganz andere Gründe, von denen wir nichts wissen
Es ist menschlich schon nachvollziehbar, wenn Patienten u.a. deshalb stetig auf der Suche nach Alternativen sind, weil es
- Woanders billiger zu sein scheint
- Eine andere Praxis räumlich näher liegt
Es gab dann ein paar unbedachte E-Mails der Patientin und dann haben wir sie nicht mehr wiedergesehen und auch nichts mehr von ihr gehört.
Bis heute.
Da meldete sich nämlich die HDI-Haftpflichtversicherung bei uns, weil die besagte Patientin in Magdeburg eine junge Kollegin aufgesucht hatte und wenn man das so sagen darf, deren Behandlung die Dinge wohl nochmals deutlich verschlechtert haben muss.
Eine Recherche ergab, dass die junge Kollegin in der Praxis, in der das wohl passiert sein muss, inzwischen verlassen hat und nun versucht die Patientin eine Schadenersatz und Schmerzensgeldklage gegen die junge Zahnärztin und deren Vater, den Praxisinhaber zu betreiben.
Wir wissen nicht einmal Näheres, man kann aber mit großer Sicherheit sagen, dass das so nicht geplant war und dazu muss man auch kein Prophet sein, sich die gesamte Behandlungssituation inzwischen vermutlich noch einmal eine Stufe schlechter darstellen dürfte, als seinerzeit, da die Patientin sich erstmals mit einem Beschwerdelevel von 8 hier in Kiel zur Behandlung vorgestellt hatte.
Den Beschwerdelevel hatten wir seinerzeit mit einem adjustierten selbstgefertigten Aufbissbehelf mit auf einen Level von: 1 hinunter behandelt.
Wenn man die Klage betrachtet wird man wohl einen aktuellen Beschwerdelevel zwischen 8 und 10 vermuten dürfen.
das Schlimmste allerdings dürfte der Umstand sein, wenn die Patientin nun vermutlich einen neuen Behandler sucht und in Kiel schon einen gefunden hatte. Der allerdings auch darauf bestand nicht nur gute Leistung abzuliefern, sondern dafür auch honoriert werden wollte.
Wir wissen nicht, wie das bei der Patientin weitergehen wird. Vermutlich wird sie es selbst auch nicht wissen.
Es bleibt dann die Erkenntnis, dass es einem selbst nicht deshalb besser geht, weil es einem anderen schlecht geht. Was aber in derartigen Momenten im Raum steht ist das Gefühl, dass man es so, wie man es damals gemacht hat, richtig gemacht hat und dass es so, wie die Patientin sich das von einer jungen Kollegin erwartet hatte, die vielleicht weit mehr bereit war auf Forderungen dieser Patientin einzugehen, eben falsch war.
Das wird die Patientin sich vermutlich inzwischen auch selbst denken.
Wenn wir noch einen Hinweis geben dürfen: Es gibt ganz viele selbsternannte CMD-Spezialisten, aber nur ganz, ganz wenige, die auch belegte und langjährige Therapieerfolge nachzuweisen vermögen, wie wir das hier in diesem BLOG darstellen. Sollten Sie also überlegen einen Neuanfang in Kiel zu starten, dann sollten Sie nicht allzu lange warten, denn der Verfasser dieses BLOGs wird noch etliche Jahre arbeiten. es gibt nur inzwischen doch wieder mehr Patienten, die nach der Überwindung der Corona Pandemie eine dauerhafte Lösung für ihr Problem suchen und keine billige mehr.
Arzthaftungsprozess
Dass Derartiges nicht jeden Tag, aber doch regelmäßig, wenn auch in einer ganz anderen Form vorkommt, haben wir gerade erst vor Kurzem vermeldet, als nach 8 Jahren wieder eine alte Patientin aufgetaucht ist, die meinte eine erwachsenenkieferorthopädische Behandlung könne ihr vielleicht besser und weniger invasiv zu weniger Beschwerden verhelfen.
Leider, wenn auch vorhersehbar, so würde meine ehemalige Partnerin Karin nun sagen: "Schlau gedacht, dumm gelaufen" für die Patientin.
Vorteil der ganzen Sache: Manche Gespräche erübrigen sich inzwischen, denn die Patientin muss nicht mehr überzeugt werden, dass Kieferorthopädie in derartigen Fällen nie eine Lösung ist und zahnärztliche Funktionstherapie, trotz gelegentlich anderslautender Parolen, nach wie vor das verlässlichste Verfahren, sich von diesen Beschwerden zu befreien.
Nun kommt übrigens ein anderes Kapitel im Leben dieser Patientin, für das wir übrigens auch eine Lösung anbieten.
Die Patientin klagt nun gegen die Vorbehandler. Deshalb hatte sich die Berufshaftpflichtversicherung der beklagten Zahnärzte an den Verfasser dieses BLOGs gewandt, und mit Einwilligung der ehemaligen Patientin, um Akteneinsicht gebeten.
Jetzt beginnt für die ehemalige Patientin ein neues Problem, denn sie ist in diesem Arzthaftungsprozess, und zu dem wird es kommen, darlegungs- und beweispflichtig.
Das ist das grundsätzliche Problem derartiger Verfahren, dass der Patient, nachvollziehbarerweise keine Ahung von dem Thema hat. Nun kann man humorvollergänzen, die beklagte Zahnärztin möglicherweise auch nicht, denn darin liegt vermutlich die Ursache der streitigen Auseinandersetzung.
Damit allein allerdings gewinnt man kein Verfahren, sondern die Patientin muss ihrer ehemaligen Zahnärztin nunmehr standardunterschreitendes Verhalten nachweisen und belegen.
Nicht ganz einfach, wenn man als Patient nichts in den Händen hat.
Und nun kommt ein Rechtsanwalt ins Spiel, der nachvollziehbarerweise auch medizinisch fachlich keine Ahnung hat.
Was es hier nun also braucht, ist eines zahnärztlich versierten Beraters der Patientin und Rechtsanwalt unterstützt, indem er die möglichen Ungereimtheiten der missglückten Behandlung ergründet und formuliert.
Dabei zeigt die Realität, dass die Patienten häufig eher emotional engagiert sind und die Dinge, von denen sie meinen, die schieg gelaufen seien, das vielleicht sogar sind, aber eben keine verfahrenstechnische Relevanz besitzen.
Es mag ja sein, dass die Zahnärztin unwirsch, abweisend, in der Behandlung grob, unempathisch oder was auch immer war. Das sind aber alles keine rechtlich beklagenswerten Gründe.
Diese Gründe schlummern ganz häufig unerkannt in fehlerhaften und unvollständigen Dokumentationen.
Ein Stichwort am Rande: Elektronisch geführte Dokumentationssysteme sind in aller Regel unvollständig und begründen häufig eine Beweiserleichterung für den klagenden Patienten.
Einmal mehr bestätigt sich hier die Auffassung des Verfassers dieses BLOGs, dass DIGITAL in der Zahnheilkunde meist schlechter ist als gekonnt ANALOG.
Ein Trend, der sich leider stetig verfestigt.
Die Unterlagen für die Berufshaftpflichtversicherung gehen nächste Woche raus.
Für die Patientin könnte ein guter Anwalt mit guter medizinisch-fachlicher Hintergrudberatung etwas draus machen.
Das löst aber leider noch lange nicht das Problem der Patientin einen Behandler zu finden, der ihr schmerzhaftes Problem löst, denn auch für Geld allein, das sie möglicherweise aus diesme Arzthaftungsprozess irgendwann einmal erhalten wird, wird es ihr auch nicht gelingen einen Behandler zu finde, der ihr Problem lösen kann.
Dabei hängt die Latte sehr, sehr hoch: Beschwerdelevel: 1, im Dezember 2020, mit einem Aufbissbehelf im CMD CENTRUM KIEL.
Und damit beginnt hier in Kiel immer alles!
Mit dem Nachweis der Kausalität zwischen Beschwerden und nachgewiesenen Störungen der Okklusion.