Rekonstruierter CMD-Patient aus Darmstadt zum Erhaltungsrcall und Kontrolle Aufbissbehelf
13502
Zum Glück gibt es nur wenige, derartige Fälle in über 30 Jahren Behandlungspraxis und doch gibt es sie.
Dabei ist die Beurteilung des Falles erheblich schwieriger, als sich das der zahnärztliche Moralapostel zu denken wagt.
Man kann auch nicht davon sprechen, dass hier eine Behandlung misslungen sei.
Richtig ist hingegen von einer Komplikation zu sprechen die wiederum einen tiefen Blick in den wissenschaftlichen Abgrund gewährt, der nicht nur nicht erforscht ist, sondern auch im 21. Jahrhundert unserer Zeitrechnung auf Verfahren aus der Steinzeit beruht.
Inzwischen, so muss man vermuten, sind wachstumsbedingte Veränderungen im Bereich des Kopfes und der Kiefer des Patienten abgeschlossen.
Auf der anderen Seite hatten wir das schon mal gedacht, denn zumindest wir sind, mit unseren Mitteln, nicht in der Lage einen Wachstumsprozess für abgeschlossen zu erklären.
Der Fall in Kürze:
Der Patient stellte sich 2017 im Alter von 16 Jahren erstmalig vor.
Ein Schulbesuch war, angesichts der Beschwerden nicht mehr möglich, der Patient war praktisch arbeitsunfähig.
Beschwerden vor Beginn der Behandlung im „CMD-Centrum-Kiel“:
- Seit Februar 2016 starke pulsierende Kopf-, Gesichts-, und Kieferschmerzen
- Kieferorthopädische Behandlung vom 11. LJ bis 2015
- Hüftbeschwerde, beidseitig
- Keine zahnärztlichen Behandlungen
- Wandernde Beschwerden in den Kiefern
- Unerklärliche Zahn/Kieferbeschwerden
- Beschwerden im Bereich der Jochbögen
- Ziehen in den Armen
- Schwindel, Blutdruck normal
- Schluckbeschwerden
- Augenlidzucken
- Stiche hinter beiden Augen
- Halsschulternackenbeschwerden
- Rückenschmerzen
- Morgentlich fester Biss
- Ohrenbeschwerden
- Watte im Ohr Gefühl
- Beschweren beim sprechen
- Seit 2016 sucht der Patient seinen Biss
- Morgens wie gerädert, kein erholsamer Schlaf
Besonderheiten des Behandlungsfalles:
Der Patient ist arbeitsunfähig und nicht in der Lage die Schule, im Rahmen der begonnenen Berufsausbildung wahrzunehmen.
Weiterhin wurden erfolglos konsultiert:
Augenarzt
Neurologe
Orthopäde
Physiotherapeut
Osteopath
Zahnarzt
Heilpraktiker
Chiropraktiker
Beschwerdeniveau zu Beginn der Behandlung auf einer „Skala von 0-10“: 7-10
Beschwerdeniveau am Ende der funktionstherapeutischen Behandlung im „CMD-Centrum-Kiel“: 1-2
Es erfolgten die Maßnahmen der Funktionsdiagnostik, mit einem zielorientierten Aufbissbehelf verschwanden die Beschwerden weitestgehend. Der Schulbesuch wurde wieder möglich.
Da der Patient sehr jung war wurde eine Praxis in Darmstadt um eine Beurteilung gebeten, ob das Wachstum des Patienten abgeschlossen sei.
Erst nach Überprüfung (Handwurzelaufnahme) erfolgte die Aufnahme einer funktionstherapeutischen Behandlung des Patienten, die aufgrund der jugendlichen Größe der Zahnpulpen äußerst vorsichtig erfolgen musste.
Der Behandlung gingen viele und umfangreiche Beratungen voraus.
Eine kieferorthopädische Behandlung kam angesichts der bereits erbrachten Vorbehandlung nicht in Frage.
Es erfolgte die Einstellung der Bisslage mittels Laborgefertigter Dauerprovisorien und nach weitgehend beschwerdefreier Erprobung der Bisslage nach ca. 6 Monaten die Umsetzung in eine möglichst minimalinvasive Rekonstruktion mit keramischen Werkstoffen.
Die Behandlung wurde im Februar 2018 mit Erfolg abgeschlossen.
Alles so, wie man sich das wünschen würde. Der Patient konnte seinen Schulabschluss beenden und nachfolgend in ein Arbeitsleben eintreten. Das alles wäre nicht möglich gewesen, hätte man den Patienten in seinem Ausgangszustand belassen.
Zu erwähnen ist noch, dass es Kostenträgergesichtspunkte gab, die ein weiteres Zuwarten für die Zahlungspflichtigen nicht zuließen.
So weit so gut.
Was man nicht erahnen konnte, dass das Wachstum des Patienten offensichtlich noch nicht abgeschlossen war, denn nach wenigen Monaten kam es zu erheblichen Veränderungen der Bisslage, die dann mit entsprechendem Zeitverlauf auch wieder zu Beschwerden führte.
Es erfolgten daraufhin erst Versuche der subtraktiven Korrektur der vorhandenen Restaurationen, was anfänglich funktionierte, später dann aber nicht mehr, weil die Veränderungen so groß wurden, dass dies nicht mehr durch Einschleifmaßnahmen zu korrigieren war.
Es wurde erneut ein Aufbissbehelf eingegliedert, mit dem der Patient klarkommt.
Eine Berufstätigkeit ist in vollem Umfang möglich.
Gleichzeitig ist klar, dass dieser Zustand unbefriedigend ist und auf Dauer so nicht verbleiben kann.
Problematisch ist der Umstand, dass die Kosten in gesamter Höhe erneut anfallen werden.
Das ist also keiner dieser Hochglanzprospektfälle, wie man sie gerne schildert, sondern ein Fall, der viele Fragen aufwirft, ohne die Antworten dafür zu liefern.
Dass es nun den einen oder anderen Berufskollegen geben mag, der diese Behandlungen zwar nicht durchführt aber eine ganz klare Meinung, noch besser einen Standpunkt hat, bedarf kaum der Erwähnung.
Leider gibt es immer noch Kollegen und Kolleginnen, die einen Patienten lieber ins sozial Aus laufen lassen, als an deren Zähnen die Okklusion einzustellen.
Also auch in diesem Bereich gibt es Doppelmoral, vor allem regelmäßig von denen, die derartige Behandlungen selbst nicht gewährleisten könnten.
Man kann in diesem Fall mit an Sicherhit grenzender Wahrscheinlichkeit vermuten, hätte man den Patienten seinerzeit nicht therapiert, er heute keinen Schul- und Berufsabschluss hätte.
Besser wäre es gewesen man hätte damals eine längere Zeit mit einem oder mehreren Aufbissbehelfen überbrücken können. Dem standen aber Kostenträgeraspekte entgegen, denn das scheint besagter Doppelmoralschickeria in aller Regel auch nicht bekannt zu sein.
Diese Behandlungen werden eben nicht von der "Ach-so-tollen-Gesetzlichen Krankenversicherung" bezahlt, sondern müsse, wenn keine Zusatzversicherung vorliegt vom Betroffenen, oder hier dessen Eltern gestemmt werden.
Denn, Merke: In diesem Land ist zwar für Jeden jede Menge Geld vorhanden, der von Irgendwoher kommt und sich als verfolgt fühlt, nur leider oftmals nicht für die hier heimische Bevölkerung.
Das ist auch ein Teil rot-grüner Doppelmoral im Gesundheitswesen, über die man nicht so gerne spricht.
Was übrigens die Bürgerversicherung bedeuten würde: Dass kein Betroffener mehr in Deutschland eine derartige Behandlung erhalten würde, auch nicht die Patienten mit Beihilfeansprüchen, privater Krankenversicherung oder privater Zusatzversicherung. Insofern wären dann alle CMD-betroffenen in ihrem Leid gleichgestellt und Niemand würde mehr eine Behandlung erfahren. Das ist dann vermutlich gerecht in dem Sinne: "Geteiltes Leid ist halbes Leid!"
Selbstverständlich bleibt es natürlich dem wohltätigen Arzt überlassen, denn dazu hat er doch einen Eid geschworen, die extrem komplexe Behandlung auf eigene Kosten zu erbringen.
Konnten wir leider beim ersten Behandlungsversuch nicht und werden das auch nicht bei einem neuen nicht können.
Es sind diese Patienten, die einen wütend machen, angesichts eines Wohlfahrtsstaates, der sich für alles und Jeden zuständig fühlt, nur nicht für die eigenen Leute.