Rekonstruierte Patientin aus Ostholstein mit einer großen Entwicklung

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Irgendetwas zwischen 15 und 20 Jahren ist die Oberkieferteleskopartbeit der Patientin in Funktion und hat, angesichts der wirklich schwierigen Ausgangsbedingungen, weit länger gehalten, als man das ursprünglich einmal für möglich gehalten hätte.

Wir hatten der Patientin zwar zwischendurch, also so vor ca. 7 bis 8 Jahren geraten einmal eine richtige Überarbeitung der Versorgung zu veranlassen, was die Patientin damals ablehnte.

Egal, irgendwann war nicht die zahntechnische Rekonstruktion, sondern vielmehr die darunter liegen Zähne materialermüdet, heißt konkret entmineralisiert.

Nun ging es um einen stark kariösen Eckzahn 23, der heute behandelt und erhalten werden sollte.

Am Ende musste der Zahn entfernt werden, nachdem eine fast zweistündige Rettungsaktion, beginnend mit einer Wurzelkanalbehandlung und abschließendem Versuch einer Wurzelspitzenresektion erfolglos abgebrochen werden mussten.

Aber, damit nicht genug stellte sich sozusagen nebenbei heraus, dass das Teleskoplager 24 ebenfalls marode war und auch der Zahn 22, der nach der Extraktion 23 eingesehen werden konnte, keine wirkliche Prognose mehr aufweist.

Und nun, weil dort eben ein akutes Problem besteht beginnt eine komplette Neubeurteilung der Situation und mehrere Möglichkeiten damit umzugehen.

Das Ganze bei einer 77 Jahre alten Patientin mit über 90-jährigen Verwandten und der Vermutung, dass auch diese Patientin steinalt werden dürfte.

Es läuft wohl auf die Variante hinaus, dass im Oberkiefer alle noch vorhandenen Restzähne entfernt werden, nach einer längeren Abheilphase dann vier Implantate inseriert werden, um abschließend dann eine Coverdentureprothese auf vier O-Ring-Aufbauten zu inserieren.

Dazu muss die Patientin aber erst einmal für sich eine Entscheidung treffen, die nicht mehr erhaltungswürdigen Zähne müssen entfernt werden, die Wunden abheilen, um danach Implantate inserieren zu können und es bedarf einer Übergangsversorgung, bis dann irgendwann der Oberkiefer wieder mit einer zahntechnischen Bezahnung versorgt werden kann.

 

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