Rekonstruierte Kieler CMD Patientin wegen Bisphosphonaten (Podcast)
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Mehr oder weniger, kommt heute durch Zufall heraus, dass die Patientin bereits seit eineinhalb Jahren mit sogenannten "Bisphosphonaten" behandelt wird.
Eine gängie Methode bei der Behandlung von Osteoporose.
Hierzu ein Podcastbeitrag.
Eigentlich keine "große" Sache, wenn da nicht folgendes Problem bestünde.
Möglicherweise ist das der Grund für die Knocheneinbrüche, die sich in den vergangenen zwei Jahre bei einigen der langjährig inserierten Implantaten gebildet hatten.
Nun wendet sich der Kollege an uns mit der Frage, ob von zahnärztlicher Seite irgendwelche Einwände gegen eine Ausweitung der eingeschlagenen Therapie bestünden.
Nun wäre es recht einfach zu sagen: Selbstverständlich, denn wir können nicht ausschließen, dass die Patientin darauf, als unerwünschte Nebenwirkung, mit einem Abbau des Kieferknochens an den Implantaten reagiert.
Das Problem ist nur, dass die Patientin in den vergangenen Jahren mehrere Wirbelbrüche erlitten hatte, die erst zu der Behandlung mit Bisphosphonaten geführt hatten.
Nun ist die Patientin inzwischen auch 79 Jahre und es gilt als verantwortungsvoller Behandlung abzuwägen.
Denn die Zähne und hier die Implantate sind nicht alles, was das Leben einer 79 Jahre alten Patientin ausmachen.
Was nützt es, wenn die Patientin vor einem etwaigen Knochenverlust an den Implantaten geschützt würde, weil man den Einsatz von Bisphosphonaten aus zahnärztlicher Sicht ablehnen würde und die Patientin dafür nicht mehr aus dem Bett kommen würde, weil die Befürchtung bestünde, dass sich sofort erneute Knochenbrüche im Wirbelsäulenbereich einstellen würde.
Das ist eine dieser ganz typischen Situationen, in denen es abzuwägen gilt, was wohl für den Patientin in dieser Situation das Beste sein könnte.
Gerne erinnern wir in diesem Zusammenhang an den superschlauen Rechtsanwalt einer Patientin aus der Nähe von Darmstadt, der für seine Mandantin versucht eine Fehlbehandlung zu konstruieren, weil er darlegt, der Einsatz von Kunststoffen im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung eines Aufbissbehelfs, sei behandlungsfehlerhaft gewesen, schließlich sei bekannt, dass Kunststoffe Restmonomer enthalten.
So ist leider, nicht nur im Bereich der Materialauswahl für einen Aufbissbehelf, sondern auch hier in der fachübergreifenden Behandlung einer Patientin mit einer Osteoporose und zahnärztlichen Implantaten, die man gerne vor einem bisphosponatbedingten Knochenabbau schützen möchte, das aber nicht dadurch hinbekommt, indem man sich als zahnärztlicher Behandler gegen die Bisphosphonattherapie stellt, sondern mit der Patientin vereinbart die Kontrolltermindichte zu erhöhen, um gegebenenfalls schneller, durch lokale Maßnahmen, eingreifen zu können.
Das wäre dann nämlich wirklich zynisch, wenn die Patientin am Ende Ihre Lebens mit gebrochenen Knochen des Stützapparates vor einem liegen würde, man als Zahnarzt aber stolz verkünden könnte: "Aber die Implantate, die standen bis zuletzt, voll im Knochen!"