Rekonstruierte Kieler CMD Patientin im Recall und einem unerwarteten Problem
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Der Patientin geht s gut, aber wie anhand eines Übersichtsröntgenbildes überraschend erkennbar wurde, muss in absehbarer Zeit ein wurzelgefüllter Molar entfernt werden.
Warum sich, nun auf einmal, nach vielen Jahren, ein langjährig wurzelgefüllter und symptomloser Zahn auf einal entzündet hat, was an einer beachtlichen Knocheneinschmelzung im Übersichtsröntgenbild erkennbar geworden ist, weiß Niemand.
Das Einzige, was wir wissen ist, dass es ohne das Routine Übersichtsröntgenbild nicht aufgefallen wäre, dass die Patientin ein richtiges Problem hat.
Der Zahn muss entfernt werden.
Egal was danach kommt, Brücke oder Implantat, muss der Biss mit einem Aufbissbehelf erhalten werden.
Das Schlimmste, was passieren kann ist, dass nach der Zahnentfernung der Biss der Patientin verloren geht, die damaligen funktionellen Beschwerden erneut beginnen und damit wieder eine aufwändige Diagnostik und Therapie beginnt.
Wie man unschwer zu erkennen vermag, hat sich nach inzwischen guten 10 Jahren, ohne erkennbaren Grund, an Zahn 46 eine deutliche osteolytische Einschmelzung des Kieferknochens eingestellt.
Zahn 46 ist nicht zu retten.
Zu retten ist aber Zahn 47, denn der distale Knochen, der sich an Zahn 46 enzündlich abbaut ist gleicsam der mesiale Knochen, in dem die Wurzel des Zahnes 47 steht.
Dieser Berund ist klinisch nicht erkennbar und Ergebnis einer routinemäßig vorgenommenen Übersichtskontrollröntgenaufnahme.
Damit ein eindrucksvolles Plädoyer für regelmäßig durchgeführte Übersichtsröntgenaufnahmen.
Wenn man hier routinemäßig nicht geröntgt hätte, wäre das ganze Problem vermutlich erst dann viruelent geworden, wenn die Patientin sich mit Beschwerden, wie u.a. Eiter aus der Zahnfleischtasche, Schmerzen, oder noch schlimmer einem beweglichen Zahn vorgestellt hätte.
das ist der Grudn, warum wir den Patienten immer wieder empfehle, alle ein bis eineinhalb Jahre eine Übersichtskontrollröntgenaufnahme erstellen zu lassen.
Wir sind hier schon relativ spät, aber eben noch nicht zu spät.
Wie ist die weitere Vorgehensweise.
Oberste Maxime: Der vor 10 Jahre aufwändig eingestellte Biss muss unbedingt erhalten werden, um ein Widerauffflammen ehemaliger funktioneller Beschwerden zu verhindern.
Hierzu wird zum Beispiel ein Aufbissbehelf benötigt, der dafür sorgt, dass die Zähne im vierten Quadranten, nach der geplanten Entfernung des Zahnes 46 ihre Zahnstellungen nicht ändern.
Dann wird Zahn 46 entfernt.
Danach fällt die Entscheidung, ob die Zahnlücke durch ein Implantat oder eine Brückenversorgung versorgt werden soll. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Egal, ob die einer oder andere Variante zum Einsatz kommen wird, muss der Biss gehalten werden.
Entweder erfolgt dann nach ca. 6 bis 8 Wochen ein konventionelle, aber im Unterkiefer geteilte Brückenversorgug über die Zähne 45 und 47 oder aber nach 3 Monaten Abheilphase eine Implantatinsetion und weitere drei Monate später dann eine Kronenversorgung des Implantats.
Die beiden, möglichen Versorgungen unterscheiden sich bezüglich der Kosten kaum, bezüglich der Behandlungsdauer aber erheblich.
Entscheiden muss das die Patientin.