Patientin mit Verdachtsdiagnose "Parkinson" zur Kontrolle Aufbissbehelf

Das Thema "Parkinson" scheint jetzt ad acta gelegt. Nun wurde bei der Patientin im Röntgenbild ein Befund im Bereich der Halswirbelsäule entdeckt, der angeblich für bestimmte Beschwerden verantwortlich sein soll. Alle diese Maßnahmen spielen sich im Bereich der GKV ab. Es ist schwer zu beurteilen, ob an diesen Verdachtsdiagnosaen etwas dran ist. Bisher waren diese Verdachtsdiagnosen unergiebig.

Die Diagnostik im Sinne einer CMD wurde heute abgebrochen, weil es auch nach mehreren Wochen nicht möglich war einen sicheren Nachweis der Kausalität zwischen den vorliegenden Beschwerden und den vorhandenen Störungen im Biss nachzuweisen. Es gab zwar zwischendurch Hinweise der Patientin, dass bestimmte Symptome, die bisher angeblich einen Morbus Parkinson begründen sollten, verschwanden, nachdem der Aufbissbehelf eingegliedert wurde. Diese Entwicklungen haben sich aber, nach Aussage der Patientin, nicht verfestigen können.

Die Patientin wurde ausdrücklich angewiesen den Aufbissbehelf, den sie ansonsten sehr gut findet, nicht weiter zu tragen, weil die Gefahr besteht, dass das unkontrollierte Tragen eines Aufbissbehelfs, der sich naturgegebener Maßen in Gebrauch abnutzt, dazu führen kann, dass dieser Aufbissbehelf wie eine kieferorthopädische Apparatur den Biss ungünstig verändern kann!

Der diagnostische Nachweis unter Einsatz eines adjustierten Aufbissbehelfs ist in seinem Ablauf klar definiert. Wenn es auch nach etlichen Wochen nicht gelingt diesen sicheren und reproduzierbaren Nachweis zu erbringen, dann muss man auch den Mut haben dem Patienten zu sagen, dass dieser Nachweis nicht gelungen ist und somit keine CMD vorliegt!

In wie weit ein Patient darauf hofft, dass sich eine Verbesserung seiner Beschwerden damit erzielen lässt, in dem mit Maßnahmen "gearbeitet" wird, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenverischerungsversorgungen "geleistet" werden können, wie diese bei "Morbus Parkinson" oder "Wirbelsäulenproblemen" der Fall ist, und ihm damit Maßnahmen einer "CMD-Diagnostik" und möglichen "CMD-Therapie", die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet werden, "erspart bleiben", entzieht sich dem Ablauf derartiger Verfahren und den damit verbundenen Überlegungen auf Seiten des Behandlers. Es geht eben in diesen Fällen für den Patienten nicht immer nur um rein medizinische Überlegungen, auch wenn dem Sachkundigen klar ist, dass die Beschwerden einer CMD nicht mit einer "Parkinson" oder anderwetigen Therapie behoben werden könnten.

 

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