Patientin aus Wilhelmshaven zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Die Patientin hats getan und nach ca. 10 Tagen Tragezeit des Aufbissbehelfs, diesen einfach herausgenommen und beobachtet was passiert.
Nach zwei Stunden ohne Aufbissbehelf lag die Patientin wieder auf der Matte und damit wars dann klar.
Nun überlegt die Patientin die weitere Vorgehensweise, denn die Kausalität gilt inzwischen als erwiesen und nun weiß die Patientin woher ihre Beschwerden stammen, wodurch sie ausgelört werden und dass man das Beschwerdebild kausal zu behandeln vermag.
Allerdings ist das eben nur mit einem hohen Aufwand zu erbringen und dabei dürfte die gesetzliche Krankenversicherung die Patientin noch im Regen stehen lassen.
Eine der Situationen im Leben, die die Stiftung Warentest gerne vergisst, wenn sie die große Vergleiche darüber anstellt, ob man wohl besser gesetzlich oder privat krankenversichert ist.