Patientin aus Stockelsdorf zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Das ist auch ein Thema, über das Keiner so gerne spricht.

Wir schon.

Die Patientin hat einen Termin abgesprochen und ist ohne Erklärung nicht erschienen.

Wenn nicht noch irgendetwas passiert, was den Vorfall erklären könnte, muss man das Arbeitsverhältnis als gescheitert betrachten, denn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist ein beiderseitiges und keine Arztpraxis hat ein Interesse an einem Patienten, auf dessen Absprachen man sich nicht verlassen kann.

Dabei, so hört man über die Mitarbeiterinnen schien der Aufbissbehelf eine Verbesserung der Beschwerdelage der Patientin bewirkt haben.

Ganz genau wussen wir es allerdings nicht.

Bedauerlich, aber immer wieder einmal Anlass der Enttäuschung.

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