Patientin aus Rostock reist ab

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Der Beschwerdezustand der Patientin ist in dem Maße reduziert, wie sich das in zwei Tagen erwarten ließ.

Die Patientin überlegt weitere Maßnahmen, vorrangig unter dem Gesichtspunkt, dass eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich ist.

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