Wenn Brücken zu eng werden!
Der Patientin ging es eine Zeitlang gut, dann wurde es langsdam schlechter.
So weit so gun und nichts besonderes, denn mehr kann ein Aufbisbehelf, der zur Diagnostik bestimmt ist, nicht leisten.
Drei Kontroll- und Korrekturtermine in Kiel und der Patientin ging es wieder gut, bevor sie Richtung Potsdam abgefahren ist.
Die interessante Erkenntnis des Tages war aber eine ganz andere.
Die Patientin berichtet folgendes und das hören wir nicht zum ersten Mal:
Wenn sie den Aufbissbehelf nicht trägt hat sie nicht nur schmerzhafte Beschwerden, sondern folgendes Gefühl:
"Die Brücke rechts unten ist zu eng! Der Zungenraum nur auf der rechten Seite wie eingeengt!"
Der Blick in den Mund ergibt nichts ungewöhnliches. Eine Verengung des Zungenraumes ist nicht einmal im Ansatz zu erkennen!
Das Interessante kommt aber jetzt!
Wird der Aufbissbehelf getragen, verschwinden nicht nur die schmerzhaften Beschwerden der Patientin, sondern darüber hinaus das Gefühl der Einengung des Zngenrames durch die Brücke, rechts unten.
Das ist deshalb so interessant, weil die Patientin den Aufbissbehelf auf den Unterkieferzähnen trägt und der Aufbissbehelf alle Unterkieferzähne übergreift und umschließt, was dazu führt, dass objektiv gesehen der Zngenraum durch das Tragen des Aufbissbehelfs um mehrere Millimeter, die der Kunststoff an Stärke besitzt, verengt wird. Das ist ganz einfach messbar!
Das heißt: Mit Aufbissbehelf ist der Zungenraum eindeutig kleiner, als ohne Aufbissbehelf! Mit Aufbissbehelf hat die Patientin das Gefühl der Einengung des rechten Zungenraums nicht. Ohne Aufbissbehelf hingegen hat die Patientin das Gefühl der rechte Zungenraum sei verengt.
Wenn nun der Aufbissbehelf aber objektiv und nachweisbar den Zungenraum um mehrere Millimeter einengt und die Patientin mit Aufbissbehelf einen korrigierten Biss hat, ohne Aufbissbehelf aber der Zungenraum mehrere Millimeter größer ist und der Biss dabei aber nicht stimmt, was man unschwer daran erkennt, dass die Patientin dann Schmerzen angibt, dann steht folgendes fest:
Das Gefühl der nur rechts vorhandenen Einengung des Zungenraumes ohne Aufbissbehelf kann nicht darauf beruhen, dass der Zungenraum objektiv eingeengt ist, sondern muss darauf beruhen, dass der Biss nicht stimmt, denn der für die Zunge zur Verfügung stehende Zungenraum ist ohne den Aufbissbehelf objektivierbar größer, als mit Aufbissbehelf!
Das ist ein objektiver Beweis dafür, dass das Gefühl der rechten Zungeneinengung für die Patientin subjektiv vorhanden ist, objektiv aber nichts damit zu tun haben kann, dass die Brücke rechts unten wirklich den Zungenraum verengen würde, was auch objektiv nicht feststellbar ist, sondern es sich hier um eine "Sensibilitätsstörung" handeln MUSS, die darauf beruht, dass die statische und die dynamische Okklusion nicht stimmt.
Die Vermutung aus vielen anderen Behandlungsfällen ist die, dass Störungen der dynamischen Okklusion zu derartigen "Fehlempfindungen" führen.
Die Problematik für den Patienten ist die, dass der Patient bomebfest davon überzeugt ist, die Brücke wäre zu eng. Der Behandler beim besten Willen nichts findet, was die Einschätzung des Patienten bestätigen würde und so kommt dann beim Behandler der Eindruck auf, der Patient hätte möglicherweise eine psychiytrisches Problem. Dabei ist die Wahrheit die, dass es neben dem sogenannten "Zungenbrennen", Mundbrennen", "Taubheitsgefül", Schwellungsgefühl" eben auch das Gefühl gibt "Zahntechnische Rekonstruktionen", hier meist Brückenversorgungen würden den Mundraum einengen, was sich objektiv nicht beweisen lässt, aber bei Einstellung der Bisslage auf einmal verschwindet.
Genauso wenig wie der Mund brennt, ist der Zungenraum objektiv durch eine Brücke verengt bei dieser Missempfindung. Für den Patienten meist eine äußerst eindrucksvolle Erscheinung, wenn dieses Gefühl verschwindet trägt er einen Aufbissbhelf, der den Zungenraum tatsächlich objektiv messbar verengt, es dem Patienten dann aber auf einmal sehr gut geht!