Patientin aus Pinneberg zur Kontrolle Aufbissbshelf

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Wenn alles gut läuft, dann soll bereits im Herbst die kieferchirurgische Operation stattfinden.

Die Patientin trägt sei vier Monaten umfassend einen adjustierten Aufissbshelf und ist beschwerdetechnisch bei "0-1".

In diesem Fall wird im Rahmen der kieferchirurgischen Versorgung bewusst auf eine begleitende kieferorthopädische Behandlung verzichtet.

Ob die Hoffnung der Patientin, eine kieferchirurgische Regulierung der dysgnathen Bissverhältnisse könne als alleinige Maßnahme zu einer Einstellung der Bisslage mit der notwendigen Präzision im Bereich von µm führen, aufgeht, bleibt abzuwarten.

Realistischer ist vermutlich die Annahme, dass die kieferchirurgische Vorbehandlung zu einer stark verbesserten Ausgangsgrundlage für eine zahnärztliche funktionell ausgerichtete Rekonstruktion führen wird, mit einem Weniger an behnadlungsbedürftien Zähnen und einem Weniger an Zahnmaterialverbrauch.

Letzten Endes entscheidet sich die weitere Vorgehensweise nach Abschluss der kieferchirurgischen Behandlung und der darauffolgenden Reaktionslage der Patientin.

Sind die ursprünglich vorhandenen starken Kopf- und Gesichtsschmerzen nach der kieferchirurgischen Einstellung der Bisslage verschwunden wird man keine weitere zahnärztlich funktionelle Behandlung anschließen müssen.

Sind die funktionellen Beschwerden auch nach dem kieferchirurgischen Eingriff hingegen noch vorhanden, wird man an eine neuerlich durchzuführende Nachweisdiagnostik im Sinne der Kausalität dann eine zahnärztlich-rekonstruktive Funktionstherapie anschließen müssen.

Das aber liegt letztendlich dann im Verantwortungsbereich der Patientin, die für sich klären muss, ob und wie Sie dann weiter verfahren möchte.

Die behandlerische Einschätzung geht in die Richtung, dass die kieferchirurgische Vorbereitung zu einer starken Verbesserung der Ausgangsbedinungen führen wird, unter denen eine zahnärztlich-rekonstruktive Funktionstherapie durchgeführt werden kann. Letzten Endes aber die feinoklusale Einstellung der Okklusion allein mit kieferchirurgischen Mitteln allein nicht zum gewünschten Erfolg der Beschwerdelosigkeit führen wird.

Man wird sehen!

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