Patientin aus Oberfranken reist ab

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Die Situation der Patientin stellt sich dermaßen dar, dass etliche der vorhandenen Beschwerden weitgehend verschwunden sind. Nach wie vor vorhanden sind Probleme, vorrangig im Bereich der Augen.

Für die Patientin steht zwar fest, dass es hier einen Zusammenhang geben müsse, bisher konnte dieser Zusammenhang aber nicht nachgewiesen werden.

Dieses Problem kommt regelmäßig vor: Der Patient schließt aus seinen Erfahrungen der Vergangheit, dass etwas im Zusammenhang so sein müsse. Allein, mit den ergriffenen Maßnahmen gelingt es nicht diesen Zusammenhang nachzuweisen.

Ob es sich dann um einen sogenannten "post hoc ergo propter hoc Trugschluss" handelt, od er aes im weiteren Verlauf doch noch gelingt den Zusammenhang nachzuweisen, weiß man in der laufenden Diagnostik häufig noch nicht.

In jedem Fall gehört es dazu den Patienten über dieses Problem zu informieren und eben auch darüber, dass der Arzt kein schlechter Arzt ist, nur weil er nicht das zu erbringen vermag, was der Patient meit zu erbringen sein müsse.

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