Patientin aus Neumünster zur Besprechung der Instrumentellen Okklusionsanalyse

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Die weitere, denkbare Behandlung wird besprochen.

Die Patientin ist sich aus vielen, ganz unterschiedlichen Gründen über die weitere Vorgehensweise unschlüssig. U.a. wegen der gerade von einem anderen Zahnarzt in der Region Neumünster erbrachten kostenintensiven Vorbehandlungen und der Befürchtung, ob die Versicherung dann erneut eine Behandlung bezahlen würde, wenn sich heraus stellt, dass die Vorbehandlung nicht nur ohne Erfolg, sondern auch mit einer Verschlechterung ihrer Beschwerden beendet wurde.

Die empfohlene Vorgehensweise mag etwas überraschen, ist aber das Ergebnis jahrzehntelanger Erfahrungen bei derartigen Behandlungen.

Nein, wir raten dem Patienten nicht zu seinem Glück, sondern dazu, wenn er sich nicht sicher sei, lieber abzuwarten. Es besteht ja jederzeit die Möglichkeit, sollten sich die Beschwerden verschlechtern, oder der Patient hält es selbst mit diesen Beschwerden nicht mehr aus, erneut in die Diagnostik einzutreten und den Fall erneut aufzurollen.

Die Erfahrungen zeigen ganz eindeutig, dass ein Patient in seiner Entscheidung nicht dadurch Sicherheit gewinnt, in dem der Arzt auf ihn einredet, und zwar umso mehr, je unsicherer der Patient ist.

Im schlimmsten Falle kann das dann zwar dazu führen, dass der Behandler irgendwann mitteilt, dass er nicht mehr zur Verfügung steht, aber zumindest vermeidet man so, dass der Patient sich zu einer Behandlung genötigt fühlt, weil der Arzt immer mehr und mehr auf den Patienten eindrängt.

Der Wunsch nach Behandlung muss daher, unserer Auffassung nach, immer und ausschließlich von Seiten des Patienten geäußert werden.

Diese Vorgehensweise steht im Widerspruch zu dem, was heute oftmals kritisch und berechtigt geäußert wird, wenn Patienten den Eindruck gewinnen, der Arzt wolle Ihnen Behandlungsleistungen verkaufen, die zwar dem Arzt dienen, aber nicht dem Patienten. Stichwort „IGEL Leistungen“.

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