Patientin aus Magdeburg zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Im Moment kommt die Patientin immer aus Bremen zur Behandlung angefahren, weil sie den Studienort zurzeit aufgegeben hat und sich an den Wohnort der Eltern begeben hat.
Die Sachlage ist komplex. Die Patientin hat mit einem Beschwerdelevel von 10 begonnen.
Zwischenzeitig ist es gelungen den Beschwerdelevel auf 5-6 zu drücken.
Das reicht nach Aussage der Patientin aber nicht um Studierfähigkeit zu erlangen.
Um jetzt Gewissheit im Sinne einer aussagefähigen Diagnostik zu erhalten sollte heute der Aufbissbehelf methodisch ausgegliedert werden.
Dagegen hat sich die Patientin mit Händen und Füßen gewehrt. Zum einen unverständlich angesichts der bisherigen Aussage es ginge ihr mit Aufbissbehelf zwar besser, aber wiederum nicht gut. Es konnte wenigstens vereinbart werden, dass die Patientin den Aufbissbehelf selbst ausgliedert, um dann eine Wertung vorzunehmen.
Es scheint so zu sein, dass die Angaben und Wertungen der Patientin in sich nicht schlüssig nachvollziehbar sind.
Im Moment ist nicht absehbar wohin sich die Diagnostik dieses Falles entwickeln wird, weil es nicht nachvollziehbar, dass der Patient zwar angibt, der Aufbissbehelf führe zu einer Verbesserung, aber eben auch zu keiner wirklichen, auf der anderen Seite aber geradezu mit Panik reagiert und anders kann man die Situation nicht beschreiben, wenn der Aufbissbehelf zu diagnostischen Zwecken entfernt werden soll.
Unabhängig vom weiteren Ablauf lassen sich aus den heutigen Vorgängen gewisse Erkenntnisse ableiten. Es muss der Patientin eben offensichtlich sehr viel an dem Aufbissbehelf liegen, der andererseits, solange sie über diesen Aufbissbehelf verfügt, gar keine große Wirkung entfachen soll, obwohl die in der Schmerzmedizin geforderte 30% Beschwerdelinderung in jedem Fall erbracht wird.
Wenn die Patientin nun geradezu in Panik gerät, weil sie Angst hat, dass sie möglicherweise während der Autofahrt von Kiel nach Bremen derart starke Kopfschmerzen bekommen könnte, weil sie den Aufbissbehelf in Kiel zurück lassen musste, dass sie die Fahrt abbrechen muss, dann kommen beim Behandlungsteam Fragen auf, wie die Aussagen und Angaben in einem derartigen Fall zu bewerten sind, weil die Angaben einer plausiblen Überprüfung nicht standhalten.
Entweder hat der Aufbissbehelf eine nennenswerte Wirkung, oder nicht. Wenn "Ja", liegt eine CMD vor, wenn "Nein" keine.
Liegt keine CMD vor, macht es nicht nur keinen Sinn den Aufbissbehelf weiter zu tragen, der doch angeblich gar keine nennenswerte Wirkung entfacht, nein dieser Aufbissbehelf hat dnn sogar das Potential zu schaden und im Sinne einer ungewollten kieferorthopädischen Behandlung zu wirken, wenn der Aufbissbehelf den Biss auf Dauer nicht mehr korrekt einstellt.
Deshalb gilt in derartigen Fällen: Lieber kein Aufbissbehelf, als ein Aufbissbehelf, der nicht richtig sitzt und den Biss korrekt einstellt.