Patientin aus Lübeck zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Die Patientin gibt einen reduzierten Beschwerdelevel von 3 an.

Nach endlosen Gesprächen mit der privaten Krankenversicherung soll demnächst eine Instrumentelle Okklusionsanalyse beginnen, mit dem Ziel der Feststellung des Umfangs einer funktionstherapeutischen Behandlung der Patientin und ihrer Beschwerden.

Äußerst mühsam stellen sich die "Gespräche" mit der Versicherung dar, in der wir erklären sollen, warum die Patientin im Vorwege bei mehreren Behandlern war, die selbstverständlich auch gegen Honorar gearbeitet hatten, ohne einen Nachweis der Kausalität erbringen zu können.

Immer wieder aufs Neue paradox, wenn Derjenige, der es hinbekommt einer Versicherung erklären soll, warum es Vorbehandler nicht hinbekommen haben.

Die regelmäßige Antwort gegenüber Versicherungen: Wir wissen es nicht! Der Einzige, der merkt, ob es funktioniert oder nicht ist der Patient. Und der hat nicht den Wunsch nach einer kostenintensiven Therapie, wenn er nicht den Eindruck hätte, dass ihm eine Behandlung helfen würde.

 

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