Patientin aus London zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Der Fall läuft per se gut, vor allem dann, wenn man weiß, dass die Patientin wieder weitgehende Leistungsfähigkeit erreicht hat, die Blockade im Bereich der Wirbeläsule deutlich verbessert ist, obwohl die Patientin den Aufbissbehelf berufsbedingt nicht 24 Stunden am Tag zu tragen vermag.

Es erfolgen minimale Korrekturen am Aufbissbshelf und die Patientin verlässt uns erneut in Richtung London.

An diesem Fall erkennbar, dass es immer etwas schwierig wird, wenn die Patienten, weil berufstätig nicht genau das machen können, was aus medizinischer Sicht sinnvoll und logisch erscheint.

Insofern muss eben allen Beteiligten klar sein, dass ein Aufbissbehelf, der nur partiell getragen werden kann auch keine Wunderwirkung zu entfalten vermag.

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