Patientin aus Leipzig nach der zweiten Nacht

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Was man bisher sagen kann: Ja, es scheint einen Zusammenhang zu geben.

Ob das aber in dem Gesamtkontext zu einer wirklich relevanten Besserung des Beschwerdebildes führen wird, kann man noch nicht beurteilen. Das wird die Patientin erst in den kommenden Tagen, vielleicht Wochen erfahren.

In jedem Fall muss der Aufbissbehelf, sollte er weiter getragen werden, alle vier Wochen kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden müssen.

Die Patientin reist heute ab. Der Beschwerdelvel liegt bei 6.

Bei der Patientin besteht neben der Diagnose eines Morbus Crohn weiterhin der Verdacht eines Morbus Bechterew. In wie weit die Gesamtsymptomatik durch diese beiden parallelen Krankheitswbilder beeinflusst, gesteuert wird,lässt sich nur durch weitere Korrektur der Okklusion mit dem Aufbissbehelf heraus finden.

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