Patientin aus Kreis Segeberg zur Kontrolle Aufbissbehelf

Die Patientin beschreibt zwar eine Besserung ihrer Beschwerden, aber auch nicht in dem Maße, dass sie meint deshalb weiterführende Maßnahmen in die Wege leiten zu wollen.

Die Empfehlung in derartigen Fällen ist immer die gleiche: Wenn der Patient sich nicht sicher ist, dass der Zusammenhang zwischen Beschwerden und Störungen der Okklusion besteht, oder aber die mit dem Aufbissbehelf erzielbare Verbesserung der Beschwerden so gering ist, dass der Patient sich davon keine merklich Verbesserung seiner Lebensqualität verspricht, dann sollte er besser die Hände von weiterführenden Maßnahmen lassen. Dies betrifft sowohl weiterführende Maßnahmen der Diagnostik als auch einer möglichen Therapie.

Der Aufbissbshelf sollte dann allerdings auch nicht weiter und schon gar nicht unkontrolliert getragen werden, damit er nicht wie eine kieferorthopädische Apparatur die Zähne auf den Kieferkämmen verschiebt und noch weitere Störungen im Biss verursacht.

Sollten sich die Beschwerden im weiteren Verlauf weiter verstärken, besteht jederzeit die Möglichkeit das Nachweis- und Diagnoseverfahren mit einem neuen Aufbissbehelf wieder aufzunehmen.

Es gehört in manchen Fällen zu dem Weg, der gegangen werden muss, dass bestehende Zweifel dadurch ausgeräumt werden, indem Wege begonnen, abgebrochen und dann erneut aufgenommen werden!

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