Patientin aus Itzehoe zur Eingliederung einer Kassenkrone
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Der Wahnsinn geht weiter.
Auf gesetzliche Krankenversicherung erhält die Patientin eine neue Krone in regio 43.
Mit einer neuen Krone ist es natürlich nicht möglich den Biss einzustellen.
Damit passt der Aufbissbehelf der Berufsgenossenschaft nicht mehr.
Den braucht die Patientin aber, weil sie diesen 24 Stunden am Tag trägt.
Also muss zu Lasten der Berufsgenossenschaft ein neuer Aufbissbehelf hergestellt werden.
Wir haben es heute durchgerechnet:
Die Patientin ist seit Oktober 2010 hier wegen einer CMD in Behandlung.
Heute war der 169. Behandlungstermin.
Außer Aufbissbshelfen und Einzelkronen konnte zu keinem Zeitpunkt eine sachgerechte Therapie durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten liegen inzwischen deutlich höher, als wenn man die Patientin sachgerecht rekonstruiert hätte.
Seit 8 Jahren trägt die Patientin 24 Stunden am Taginzwischen den 22. Aufbissbehelf.
Es sind Geschichten wie diese, die zeigen, dass etwas nicht stimmt im "Staate Dänemark!"
Deshalb ist es wichtig hier den Hinweis zu geben, dass es sich um eine "Kassenkrone" handelt, denn mit der kann die nachgewiesene CMD nicht behandelt werden.
Das könnte nur durch Maßnahmen, die die Berufsgenossenschaft bezahlt.
Die will aber nicht, ist abe von gerichtswegen verurteilt worden Aufbissbehelfe zu zahlen und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten, solange die Patientin lebt.
Die Patientin ist 69. Die Mutter der Patientin ist noch 30 Jahre älter geworden!