Patientin aus Itzehoe erhält neue Kronen im falschen Biss
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Hört sich verrückt an, ist es auch!
Der Hintergrund des Problems ist versicherungsrechtlicher Art.
Da sich im Oberkiefer an mehreren Zähnen Sekundärkaries gebildet hatte, müssen nunmehr Kronen und Brücken neu erstellt werden, um die vorhandenen Zähnen zu erhalten.
Nun könnte man meinen, warum das Problem des Bisses nun nicht angegangen wird.
Weil es technisch nicht möglich ist. In diesem Fall müssten alle Zähne des Ober- und Unterkiefers mit Kronen und Brücken neu versorgt werden, um einen korrekten Biss einzustellen.
Für die restlichen Zähne, die heute nicht versorgt werden, besteht aber keine vertragsrechtliche Indikation im Rahmen einer GKV Behandlung, denn Funktionsstörungen des Kauorgans sind nach SGB V, §28 aus dem Leistungskatalog der GKV ausgeschlossen!
Es können daher bei der Patientin neue Kronen erbracht werden, weil Zähne kariös sind, aber eben nicht, weil der biss nicht stimmt.
Und so werden in diesem Fall die Zähne versorgt, die kariös sind und die restlichen Zähne nicht, was letzten Endes dazu führt, dass die neu zu erstellenden Kronen und Brücken exakt in demselben falschen Biss erstellt werden, wie bisher und nachfolgend dann der falsche Biss wieder durch einen Aufbissbehelf ausgeglichen werden muss, der von der Patientin 24 Stunden am Tag getragen wird.
Für einen Außenstehenden verrückt, aber genauso real!