Patientin aus Husum zur Kontrolle eines Aufbissbehelfs

Die Patientin zeigt nach zweiwöchiger Tragezeit des Aufbissbehelfs eine deutliche Verbesserung der Beschwerden. Stark verbesserte Atmung und weit verbesserter Allgemeinzustand. Die Problematik liegt zunehmend vorrangig darin, dass die Patientin arbeitsunfähig ist und kein Kostenträger vorhanden ist, weitere funktionsdiagnostische und funktionstherapeutische Behandlungsmaßnahmen zu zahlen. Diese Situation findet sich häufig bei Patienten der Sozialversicherungsträger, die bedingt durch die Beschwerden einer "CMD" arbeitsunfähig werden und selbst in dieser Lage keine Behandlung erfahren, weil "CMD" aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgegliedert ist. Der immer wieder zu hörende Wunsch dieser Patientin, in ihrem speziellen Falle würde die zuständige Krankenkasse vielleicht eine Ausnahme machen und eine Behandlung zahlen, hat sich über viele Jahre hinweg noch in keinem einzigen Fall erfüllt.

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