Patientin aus Hamburg zur Kontrolle des Aufbissbshelfs
Es hat sich bestätigt, was zu erwarten war. Nicht einmal 48 Stunden ist es gelungen mit den vorhandenen schleimhautgelagerten Prothesen und einem im Unterkiefer installierten Aufbissbehelf einen physiologischen Biss und damit eine Beschwerdelinderung einzustellen.
Wie zu erwarten, haben sich die Beschwerden der Patientin innerhalb weniger Stunden wieder eingestellt.
Hinzu kommen Schmerzen unter den Prothesenbasen, bei denen die Patientin nicht sicher ist, ob es sich um Druckstellen handelt, zumal keine Druckstellen erkennbar sind.
Der Hinweis, vor Eingliederung des Aufbissbehelfs habe es im hinteren Bereich keine druckstellenartigen Schmerzen gegeben, verwundert nicht, zeigte sich doch an den zentrisch montierten Modellen, dass die hinteren Prothesenzähne vor dem Aufbissbehelf regelrecht in der Luft hingen, also gar keine Belastung auf die Prothesensättel in diesen Bereichen erfolgten. Wo aber keine Belastung auf den Zähnen dort keine Belastung auf den Prothesensätteln.
Dann kommt hinzu, dass die Zähne im Unterkieferseitenzahnbereich vor ca. vier Monaten entfernt wurden, die Prothesen vor circa 8 Wochen unterfüttert worden sind, so dass auch nicht wirklich klar ist, ob die Kongruenz zwischen Prothesensattel und Kieferkamm in dem notwendigen Ausmaß gegeben ist, oder man jetzt auch noch die Prothesen neu und kostenpflichtig hätte unterfüttern müssten. Alles Unwägbarkeiten, die nach Auffassung der Patientin zu berücksichtigen gewesen seien, auch wenn es gar kein objektives Mittel gibt diese genannten Aspekte zu verifizieren.
Für die Patientin alles sonnenklar, nur leider nicht für den Behandler.
Das eigentliche Problem aber liegt ganz woanders. Dass es erkennbar mit einem im Oberkiefer und Unterkiefer schleimhautgelagerten Zahnersatz nicht möglich sein wird funktionelle Beschwerdefreiheit zu erzielen. Und genau das wurde der Patientin vom ersten Termin an immer wieder dargelegt und hast sich innerhalb kürzester Zeit mit dem Aufbissbshelf belegen lassen.
Die Patientin aber lehnt, nachdem ihr in 2015 mehrere Implantate entfernt werden mussten, neue Implantate ab. Durchaus nachvollziehbar und verständlich, aber eben in der Sache kontraproduktiv.
Die daraus resultierende Konsequenz aber, dass es zwar nicht 100% sicher ist, ob neue Implantate einheilen würden und es dann gelingen könnte einen neuen und festsitzenden Zahnersatz zur Einstellung einer physiologischen Bisslage zu inkorporieren, mit dem es gelingen würde die funktionellen Beschwerden zu beseitigen ist, hingegen aber 100% sicher ist, dass es mit einem schleimhautgelagerten totalprothetischen Zahnersatz, der sich an wenigen Implantaten festmacht, nicht möglich sein wird einen Biss einzustellen, der die Patientin beschwerdefrei macht, möchte die Patientin nicht wahr haben und an einen "Dritten Weg" glauben, der nur noch gefunden werden müsse, um ihr zu helfen.
Nicht besonders hilfreich sind in die dem Zusammenhang Hinweise auf einen Vorbehandler, der ein ganz genaue Diagnose gestellt habe und angeblich zur Auskunft gegeben habe, nun müsse nur noch den Biss der vorhandenen Prothesen durch deren Einschleifen eingestellt werden. Daran ist dann aber schon ein anderer Vorbehandler gescheitert. Wie dumm, dass der große "CMD-Diagnostiker" nicht selbst Hand angelegt hat. Warum er das nicht getan hat, erklärt die Patientin mit dem Hinweis, dieser Spezialist führe eben nur die Diagnostik durch. Die Therapie müsse dann ein normaler Zahnarzt erbringen!
Was nur einmal mehr bestätigt, dass man im Rahmen einer Diagnostik vieles behaupten kann, da man seine Behauptungen erst im Sinne einer nachfolgend erfolgreich durchgeführten Therapie beweisen muss. Hier ist es dann allerdings fast noch schwieriger den Anforderungen gerecht zu werden, entsteht doch der durch die Patientin vermittelte Eindruck alle andere Zahnärzte, bis auf den angesprochene "CMD-Diagnostiker" seien nur allesamt zu unfähig um das handwerklich umzusetzen, was noch eben gerade andernorts in den Raum gestellt wurde.
Derartige Gespräche sind enorm anstrengend. Das man hier als therapeutisch Tätiger, der alles versucht um einem derartigen Patienten zu helfen mitunter den Eindruck hat, hier ginge es nicht ganz gerecht zu, darf nicht wirklich verwundern. Bei allem Verständnis für die körperlichen und seelischen Qualen eines solchen Patienten hat auch der bemühte Behandler ein Recht auf korrekte Behandlung seitens des Patienten.
Der Vorwurf nach einer erneuten Stunde Gespräch, den Behandler interessiere doch sowieso nicht, was der Patient habe, bringt selbst den Bemühtesten an die Grenzen des Erträglichen.
Letzten Endes zeigt sich an diesem Fall nur, dass das Aufstellen einer Diagnose das eine ist. Dem Patienten dann aber konkret zu helfen, etwas ganz anderes. Dass dabei Schmerzen im Kopf- und Gesichtsbereich nicht zwangsläufig eine CMD begründen hat sich auch noch nicht hinreichend herum gesprochen.
Was dann nicht so schön ist, wenn der Patient in seinem verständlichen Leid und sicherlich auch mit einer Menge negativer Erfahrungen in der Vergangenheit meint seine schlechten Gefühle auf den aktuellen Behandler projizieren zu können, nur weil dieser nicht in der Lage ist die vollkommen unrealistischen Erwartungen bzgl. einer Therapie zu erfüllen.
Der große "Vorspezialist", der nur die Diagnostik erbracht habe, der habe ja schließlich gewusst, was der Patientin fehle. Da kann es dann doch nicht so schwer ein bisschen an der Prothese herumzuschleifen, damit die starken Beschwerden der Patientin verschwänden. Wo denn überhaupt das Problem liege!
Neben all der Ratlosigkeit, die im Raum verbleibt, muss man dann auch erkennen, dass man einem Patienten in dieser Situation einfach nicht zu helfen vermag.
Es bringt weder die Behandlung und damit das Streben nach einer Verbesserung der Beschwerdesituation näher, wenn der Patient gebetsmühlenartig immer wieder aufs Neue berichtet, was die Vorbehandler angeblich alles falsch gemacht hätten, jeden konkreten Ansatz einer möglichen Behandlung hingegen ablehnt und auf ermattete Nachfrage des Behandlers, was der Patient denn meine dieser nun machen solle antwortet: "Das weiß ich doch nicht, ich bin doch nicht der Zahnarzt!"
Was letzten Endes in der Erkenntnis mündet, dass der Patient zwar keine Sachkenntnis besitzt, wenn man ihn direkt fragt, was er meine, man am Besten tun solle, hingegen aber über große Fachkenntnis verfügt, wenn der Patient weiß, was man alles nicht tun dürfe.
Schuld, so versteht man dann irgendwann, haben natürlich die ganzen Zahnärzte in der Vorbehandlung und letzten Endes auch der aktuelle Behandler, der unfähig ist das Problem zu lösen. Nur der große Diagnostiker im Vorfeld, der habe alles schon erkannt und gewusst. Nur leider habe er nicht helfen können, denn für die Therapie seien ja die anderen Zahnärzte zuständig!
Vielleicht ergib sich zu anderer Zeit und auf neuem Erkenntnisstand eine neue Gelegenheit. Die Patientin hat recht, wenn sie meint, in der Vergangenheit sei in ihrem Fall vielleicht manches nicht so abgelaufen, wie es hätte ablaufen können. Die Patientin hat aber nicht recht Vorwürfe zu erheben, weil ihr nicht gefällt, was aus medizinischer Sicht gesagt werden musste.
Nur weil die Botschaft eine Schlechte ist, ist der Überbringer der Botschaft noch lange kein Schlechter.