Patientin aus Hamburg zur Besprechung der Instrumentellen Okklusionsanalyse

Im Rahmen der Besprechung billigt die Patientin das vorgeschlagene funktionstherapeutsche Behandlungskonzept.

Es werden jetzt Kostenplanungen erstellt, u.a. auch eine Behandlungsplanung, mit der die Patientin bewirken möchte, dass sich ihre gesetzliche Krankenversicherung wenigstens mit einem Anteil an den entstehenden Kosten beteiligen soll.

Eine Thematik, die ebenso verständlich  wie regelmäßig vorkommt, wenn gesetzlich Krankenversicherte eine CMD-Behandlung auf "eigene Faust" betreiben.

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