Patientin aus Frankfurt zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Der Patientin geht es soweit ganz gut. Der Aufbissbshelf konnte bedingt durch die Entfernung eines Backenzahnes und eine damit verbundene Wundheilungsstörung eine Zeitlang nicht getragen werden.
Zeischenzeitig hat die Patientin ihre versicherungstechnischen Regelungen geklärt und in Kürze soll eine Instrumentelle Okklusionsanalyse mit dem Ziel einer funktionstherapeutischen Konzeptplanung begonnen werden.
Die Patientin berichtet am Abend, die okklusale Korrektur habe zu einer Minderung des Beschwerdelevels auf 1 bewirkt.