Patientin aus Flensburg zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Ein interessantes Ergebnis.

Die Patientin kann den Aufbissbehelf nicht tragen, weil die beiden Brückenpfeiler 17 und 15 stark aufbissempfindlich sind und schmerzen.

Eine Wurzelkanalbehandlung der beiden entzündeten Zahnnerven lehnt die Patientin ab. Die Diagnostik kann mit dem Aufbissbehelf wegen der aufbissempfindlichen Zähne nicht geführt.

Es spricht zwar vieles für das Vorliegen einer CMD, allerdings macht es unter den gegebenen Umständen keinen Sinn weitere Maßnahmen ins Auge zu fassen, denn die eingeleitete Funktionsdiagnostik kann nicht betrieben werden, angesichts der Unmöglichkeit der Patientin den Aufbissbehelf zu tragen.

Das mag für den Außenstehenden schwer zu verstehen sein, aber die Patientin hat hier eigene Vorstellungen.

Das Interessante an dem Sachverhalt besteht darin, dass im Verlauf der Funktionsdiagnostik die Feststellung getätigt werden konnte, dass die beiden Zähne 17 und 15 chronisch entzündet sind. Das kann man behandeln und wird es auch behandeln müssen, denn die chronische Entzündung der beiden Zähne wird zukünftig zu mehr und nicht zu weniger Beschwerden führen.

Wenn der Patient die medizinisch notwendige Behandlung aber ablehnt, ist jede weitere funktionsdiagnostische, geschweige denn funktionstherapeutische Maßnahme kontraindiziert.

Davon kann man halten, was man will, aber jeder Patient ist hier seines Glückes Schmied.

 

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