Patientin aus Flensburg zur Besprechung der Instrumentellen Okklusionsanalyse
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In diesem Fall gibt es einiges zu besprechen. Unter anderem die Vorgehensweise mit dem Zahn 23. Hier gilt es abzuwägen zwischen funktionellen, zahnerhaltenden Aspekten und den WÜnwchen der Patientin.
Ein Problempunkt, der nicht unerwähnt bleiben darf: Ist die Patientin überhaupt in der Lage eine längerdauernde kieferorthopädische Vorbehandlung zu durchlaufen, in der es nicht möglich sein wird die funktionellen Beschwerden über einen Aufbissbshelf zu kontrollieren?
Das sind Aspekte, die regelmäßig in derartigen Abwägungen verloren gehen. Dass der betroffene Patient jede Menge Schmerzen, verbunden mit den dauzugehörigen Einschränkungen durchleidet.
In letzter Konsequenz kann der Arzt den Patienten umfassend beraten. Die Entscheidung derart komplexer Behandlungsgänge, bei denen es eben um mehr geht, als nur die Beurteilung eines Zahnes, kann nur beim betroffenen Patienten liegen.