Patientin aus der Region Schleswig zur Besprechung der weiteren Behandlung
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Im zweiten Anlauf erhält die Patientin, nach Einschaltung eines zweiten Gutachters nunmehr die Freigabe zur Gesamtbehandlungsplanung.
Hatte der erste Gutachter bei der Patientin eine kieferorthopädische Behandlung verlangt, so dass nicht ganz klar war, ob der Versicherungsgutachter die richtige Behandlungskarte gezogen hatte, wurde auch die Versicherung stutzig und hat ein neuerliches Gutachten veranlasst, dass die gesamte Vorbehandlung und die weitere Behandlungsplanung in vollemUmfang indiziert ist. Kostenzusage ist erfolgt. Demnächst soll es losgehen.
Auf dem Röntgenbild die Ausgangssituation im Jahr 2014.