Patientin aus der Region Schleswig zur Ausgliederung eines Aufbissbehelfs
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Ganz schwierige Situation.
Es fängt schon damit an, dass sich die Patientin noch im Wachstum befindet.
Dann ist bekannt, dass eine vorausgehende kieferorthopädische Behandlung wegen extremer Schmerzen abgebrochen werden musste.
Hinzu kommt, dass die Angaben der Patientin teilweise widersprüchlich sind, was sachon allein dem jugendlichen Alter geschuldet ist.
Zum einen hat die Patientin den Aufbissbshelf nur noch nachts getragen. Ohne ginge es nicht, weil es ihr dann morgens eindeutig besser ginge. Auf der andere4n Seite würde der Aufbissbshelf aber gar keine Wirkung zeigen, deshalb würde er tagsüber nicht getragen.
Man wird nicht ganz schlau aus den Angaben der Patientin, weil zwar morgens alle möglichen Beschwerden mit dem Aufbissbshelf weg seien, dieser aber nicht weiter getragen wird.
Ob das Ganze mit dem jugendlichen Alter der Patientin zusammenhängt und der sicherlich vorhandenen optischen Beeinträchtigung durch den Aufbissbehelf ist nicht aufzuklären. Auch die Mutter wird nicht ganz schlau aus den Angaben der Tochter.
In den Sommerferien wurden die verlagerten vier Weisheitsztähne entfernt.
Es wird folgende Vorgehensweise gewählt.
Der Aufbissbehelf wird ausgegliedert, um einem Kieferwachstum Möglichkeit zur Entfaltung zu bieten.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist nicht geplant, wegen der Erfahrungen der kieferorthopädischen Vorbehandlung.
Die Patientin beobachtet den weiteren Verlauf und stellt sich, je nach Leidensdrucki erneut vor.
Dann, sollte sich die Patienitn erneut vorstellen, wird die akteulle Befundlage aufgenommen und gemeinsam eine weitere Vorgehensweise entschieden.