Patientin aus der Region Schleswig leitet Instrumentelle Okklusionsanalyse ein
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Aus zwei Gründen erfolgt hier die Einleitung einer Instrumentellen Okklusonjsanalyse.
1. Zur weiteren Behandlungsplanung im Sinne einer funktionstherapeutischen rekonstruktion
2. Kostenaufstellung zur Konkretisierung wirtschaftlicher Forderungen in einem laufenden Landgerichtsverfahren.
Es erfolgen die notwendigen Abformungen und Registrierungen der Bisslage.
Der Aufbissbehelf wird 24 Stunden am Tag getrage und die Patienitn ist weitgehend beschwerdefrei.