Patientin aus dem Schwarzwald zur Kontrolle Aufbissbehelf und wir legen die Behandlung nieder!

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Erst einmal die gute Nachricht: Die Patientin ist beschwerdefrei, Beschwerdelevel 0-1,  und das praktisch seit März 2018, als die junge Patientin uns im Zustand der Arbeitunsfähigkeit mit einem Beschwerdelevel 10 aufgesucht hat.

Nunmehr die schlechte Nachricht: Wir legen die Behandlung nieder.

Die Vorhaltungen einer Anfang 20 jährigen Patientin, bezüglich eines angeblich nicht vorhandenen schlüssigen Behandlungskonzepts und vor allem die Art und Weise der Kritk, angesichts des seit 6 Monaten bestehenden Behandlungsergebnisses lässt uns nur den Schluss zu, dass es nicht möglich sein dürfte die Vorstellungen der Patientin, worin die4se auch immer bestehen könnten, zufrieden zu stellen.

Wir haben hier in der jüngeren Vergangenheit immer wieder einmal über Patienten berichtet, die einen doch recht erheblichen Ausftand machen, weil nach 8 Jahren 3 von 28 oder nach 12 Jahren 14 von 18 vollkeramischen Restaurationen erneuert werden müssen, das Ganze immer unter dem Gesichtspunkt, dass der Sinn und Zweck der zahnärztlichen Behandlung, nämlich die Beseitigung oder zumindest Linderung der funktionellen Beschwerden erreicht wurde, nur die Patienten das Gefühl haben, das müsse nun alles lebenslang halten und wenn nicht, dann müsse der Arzt ja etwas falsch gemacht haben, lässt uns gar keine andere Wahl mehr zu uns gar nicht mehr auf komplexe und kostenintensive funktionstherapeutische Rekonstruktionskonzepte einzulassen, bei denen schon von vornherein klar ist, dass es krankheitsbedingt der möglicherweise langfristigen Nachbetreuung bedarf.

Mag sein, dass der Patient das alles als schlim und ungerecht findet, vor allem dann, wenn seine gesetzliche Krankenversicherung ihn zudem auch noch im Regen stehen lässt, selbst wenn Arbeitsunfähigkeit und möglicherweise Frühverrentung oder gar eine lebenslange Sozialfürsorgekarriere bevorstehen.

Aber, für diese Kritik stehen wir als Blitzableiter nicht mehr zur Verfügung. 

Wir sind gelegentlich verblüfft, dass es Patienten gibt, die tatsächlich irgendwann den Arzt gefunden haben, der ihnen zu helfen vermag und den dann derart vor den Kopf stoßen, dass dieser nicht mehr bereit ist eine mögliche Behandlung durchzuführen.

Der Mär, die gerne kolportiert wird, der Arzt müsse ja helfen, kann man nur immer wieder aufs Neue entgegen treten und darlegen: So wie der Patient ein Recht darauf hat sich seinen Arzt auszusuchen, so hat auch der Arzt das Recht einen Patienten nicht zu behandeln, bei dem der Arzt das ungute Gefühl hat, dass man die Anforderungen des Patienten nicht zu erfüllen vermag.

So ist das hier.

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