Patientin aus dem Schwarzwald zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Nun sind wir alle einmal wieder verblüfft.
Warum?
Weil uns ein Gutachten einer Kassengutachterin aus Schwenningen vorliegt, das so gar nicht zu dem passt, was die Patientin angibt.
Die gibt nämlich an, dass sie sei vielen Wochen vollkommen beschwerdefrei sei!
Beschwerdelevel: "0".
Besagte Gutachterin bei der die Patientin war schreibt etwas ganz anderes. Die Patientin habe sich mit Beschwerden vorgestellt.
Dazu passt dann auch, dass das in dem Gutachten genannte Datum der Begutachtung nicht stimmt, denn die Patientin hatte diesen Termin zwar abgesprochen, dann aber abgesagt und einen neuen Termin abgesprochen und auch wahrgenommen.
Das Gutachten hat die Patientin erst heute Morgen, nach 900 Kilometern Anreise hier in der Praxis erstmalig eingesehen und zeigte sich empört über den Inhalt.
Unter anderem steht dort zu lesen, die Patientin sei auf die gutachterliche Untersuchung nicht vorbereitet gewesen.
In derartigen Situationen steht man als Behandler immer etwas ratlos da, weil man sich natürlich fragt, wie so etwas überhaupt passieren kann. Unter anderem wie sich ein Patient auf eine Untersuchung beim Zahnarzt vorbereiten müsste, was die Patientin angeblich nicht getan habe. Uns sind derartige "Vorbereitungen " nicht bekannt, weil man davon ausgehen muss, dass eine Gutachterin eine Patientin befragt, was diese habe und wie der bisherige Behandlungsgang abgelaufen ist und sich dann natürlich auch einen Eindruck in den Zustand des Kauorgans verschafft, in dem der begutachtete Patient den Mund öffnet.
Dies alles aber bedarf keiner "Vorbereitung" eines Patienten.
Dass man naturgegeben den Angaben seiner Patientin glaubt gehört dazu.
Nun beginnt ein neues Problem, das mit dem Thema "Gesetzliche Krankenversicherung" zu tun hat.
Ob es eine Lösung geben könnte, wird sich jetzt herausstellen.
Dass dieses Gutachten nicht unwidersprochen bleiben kann, weil es weder formal noch inhaltlich nicht mit den belgebaren Sachumständen in Einklang bringen lässt ist ebenfalls Fakt.
An einen Gutachter sind hohe Ansprüche zu stellen. Wenn ein Gutachter nicht einmal den Tag der Begutachtung korrekt angibt und dann behauptet die Patientin sei mit Beschwerden erschienen, obwohl diese angibt sei Wochen vollkommen beschwerdefrei zu sein, dann muss man den Eindruck bekommen, dass hier etwas nicht stimmt.
Und wenn dann eine 19 jährige Patientin arbeitsunfähig ist und man aufwändig nachgewiesen hat, dass man dieser jungen Frau nachhaltig helfen könnte, dann hat eine derart betroffene Patientin auch ei Recht auf eine korrekte Begutachtung ihres Krankheits- und Leidensfalles.
Was ganz unerfreulich ist, wenn über eine Kassengutachterin Unruhe in einen derart schweren und komplexen Behandlungsfall hinein getragen wird, weil jeder Zahnarzt natürlich erst einmal davon ausgeht, dass das, was die Kollegin schreibt sachlich auch stimmt, und sich dann auf einmal bewusst wird, dass die Patientin alles richtig gemacht hat und die Gutachterin schlichtweg falsche Angaben macht. Warum bleibt dabei im Unklaren. Vermuten kann man, dass sich die Gutachterin möglicherweise fachlich überfordert fühlte und meinte den Fall möglichst schnell loswerden zu wollen.