Patientin aus dem Kreis Steinburg mit Verdacht auf Parkinson

Die Patientin befindet sich beschwerdetechnisch praktisch am Anschlag. Welche Belastung es mit sich bringt die Verdachtsdiagnose "Parkinson" bereits in jungen Jahren "angeboten" zu bekommen, kann man sich selbst als Behandler, der jeden Tag mit '"CMD-Patienten" und deren außergewöhnlichen Geschichten zu tun hat, nicht wikrlich vorstellen.

Die Patientin trägt seit drei Jahren einen Aufbissbehelf, der kurzzeitig einmal Besserung erbracht hat. Aus der Anmanese muss man vermuten, dass dem Behandler selbst nicht klar war, warum es der Patientin eine Zeit lang mal besser ging.

Der seit drei Monaten eingesetzte Oberkieferaufbissbehelf mit einem Frontzahnjig, der das Gros der Zähne im Unterkiefer in der Luft hängen lässt wird von der Patientin als sehr unangenehm empfunden. Beschwerdebesserung tritt zudem nicht ein, aber man muss davon ausgehen, dass diese Konstruktion auch noch im Sinne einer ungewolltenn und ungestsuerten kieferorthopädischen Behandlung zu einer Verschlechterung der schwierigen Bissverhältnisse geführt hat.

Sofortiges Absetzen des Oberkieferaufbissbehelfs und Herstellung eines neuen adjustierten Aufbissbehelfs zum Nachweis einer CMD.

Dieser Aufbissbehelf wird seit drei Monaten getragen und hat alleinige Abstützungen im distalen Seitenzahnbereich und im Frontzahnbereich.

Eine derartige Konstruktion führt über einen längeren Tragezeitraum zu unkontrollierten Effekten.

Es ist davon auszugehen, dass die aktuelle Bisslage nicht mehr der Bisslage entspricht wie vor drei Monaten, als der Aufbissbehelf eingegliedert wurde.

Etwas derartiges sieht man extrem selten und lässt alle Alarmsirenen anschlagen!

Leider finden sich auch im Internet Autoren, die derartige "Jig-Schienen" anieten.

Man muss kein ausgewiesener "CMD-Fachmann" sein, um zu erkennen, dass es nicht förderlich sein kann, dass sich im Rahmen eines Zahnreihenschlusses nur bestimmte Zähne berühren und andere in der Luft hängen.

Die Eingliederung einer sogenannten "Jigschiene" kann in Ausnahmefällen eine Notfallmaßnahme für wenige Nächte/Tage darstellen, aber nicht darüber hinaus und schon gar nicht für Monate!

Gerade angesichts der differentialdiagnostischen Erwägungen, die Patientin könne möglicherweise an einem "Parkinson" leiden, lassen diese Vorgehensweise vollkommen unverständlich erscheinen.

Hier muss man leider davon ausgehen, dass die zahnärztlichen Maßnahmen nicht nur keinen positiven Effekt erzeugt  haben, sondern darüber hinaus zu einer vollkommen unnötigen Schädigung der funktionellen Strukturen und Abläufe im stomatognathen System geführt haben.

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