Patientin aus dem Harz zur vorbereitenden Wurzelkanalbehandlung
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Die Wurzelkanalbehandlung an Zahn 35 wird mit Erfolg durchgeführt.
Im Weiteren gibt es Probleme mit der kassenzahnärztlichen Vorversorgung. Dass die bestehende Arbeit insuffizient ist, beschreibt auch ein von der AOK eingeschalteter KZV Gutachter. Dieserist allerdgins der Meinung man könne die vorhandenen insuffizienten Kronen erneut ausbauen dann mit Keramik neu aufbrennen und dann würde der Biss stimmen ist nicht nachzuvollziehen.
Also wird ein Widerspruch bei der KZV Niedersachen eingelegt mit der Bite um Veranlassung eines Obergutachtens.
Die Idee eine insuffiziente Kronenversorgung machträglich hinreparieren zu wollen, geht zumindest in der Versorgung eines CMD Patienten an der Realität vorbei. Die Arbeit muss neu erstellt werden und zwar unter ganz anderen Vorgaben als bisher.
Die Patientin ist zunehmend entnervt, weil das Gutachten bestätigt, dass die neu erstellten Kronen alle plangeschliffen sind. Dazu hatte sie der Vorbehandlerin mehrfac die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt.
Die Vorstellung sie solle sich dort nun noch in vielfachen Sitzungen eine greoße Zahl von Kronen aus dem Munde entfernen lassen, um diese dann zu repaieren und neu einzusetzen erzeugt in der Patientin nachvollziehbarerweise eine regelrechte Angst.