Patientin aus dem Harz zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Die Patientin ist beschwerdetechnisch bei 1- 2 und möchte gerne mit der geplanten funktionstherapeutischen Behandlung loslegen. Probleme gibt es noch, weil die Krankenkasse ein Mängelgutachten durchführen lassen möchte, denn die Patientin wurde erst vor gut einem Jahr mit umfassendem Zahnersatz versorgt und die Behandlerin ist der Auffassung deren Arbeit sei korrekt. Das ist der normale Ablauf in derartigen Versorgungen und die Patientin wird nun belegen müssen, dass sie die damalige Arbeit gemängelt hat und das Recht der Nachbesserung eingeräumt hat. Diese Dinge werden jetzt von einem Gutachter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung vor Ort geprüft. Bis derartige Prüfungen vorgenommen werden, sollte man tunlichst nichts and er bestehenden zahnärztlichen Arbeit verändern.