Patientin aus Bremerhaven zur Kontrolle Aufbissbehelf (Podcast)

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Wehttps://soundcloud.com/user-14870002/folge-108-das-bekenntnis-einer-cmd-patientin-zu-ihrem-lebennn es eines konkreten Beweises bedurfte, dass Änderungen der Okklusion nicht erst nach Wochen und Monaten zu Veränderungen der Okklusion und der Beschwerden eines Patienten führen können, dann kann man das in diesem Fall sehr gut studieren.

Und coh etwas kann man von dieser Patientin hören. Hierzu ein kurzer Podcastbeitrag.

Es dauert gerade einmal wenige Minuten bis größenordnungsmäßig 15 Minuten, bis die Patientin merkt, dass eine Veränderung ihrer Okklusion zu einer Veränderung ihrer Beschwerden führt.

Und die sind in diesem Fall, einschießende, stichartige Schmerzen in die rechte Gesichtshälfte, äußerst prägnant.

Wir beginnen mit einem Beschwerdelevel von 6-7.

Nach ca. 30 Minuten und zweifacher Korrektur der Okklusion sinkt der Beschwerdelevel auf 3-4.

Tendenz: Fallend.

Es zeigt sich in diesem Fall einmal mehr, dass Aufbissbehelfe, nach deren Eingliederung und das dann auch noch patientenindividuell in kurzen zeitlichen Abständen und Etappen kontrolliert und gegebenenfalls feinkorrigiert werden müssen.

Wenn der Aufbissbehelf dann erst einmal zu einer stabilen Okklusion geführt hat, dann können die Kontrollintervalle verlängert werden.

Die Patientin verlässt Kiel, nach mehreren Kontroll- und Justageterminen mit einem Beschwerdelevel von 1-2 und mehreren Erkenntnissen.

1. Es gibt einen Kausalzusammenhang zwischen ihren Beschwerden und den vorhandenen Störungen der Okklusion. Wenn nämlich ein Aufbissbehelf per se auf die Psyche des Patienten wirken könnte, dann wäre kaum nachvollziehbar, warum derselbe Aufbissbehelf, nicht korrekt adjustiert zu erheblichen Beschwerden mit einem Beschwerdelevel von 6-7 führen würde, dann aber, nach feinokklusaler Korrektur zu einer radikalen Absenkung des Beschwerdelevels auf einen Wert von 1-2 führt, mit dem die Patientin Kiel dann am Nachmittag in Richtung Bremerhaven verlassen hat.

2. Man bekommt das hin, weil reproduzierbar immer nach den gleichen medizinischen Standards gearbeitet wird.

3. Die medizinische Indikation zur Durchführung einer zahnärztlich prothetischen Funktionstherapie liegt vor.

 

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