Patientin aus Bremen leitet Instrumentelle Okklusionsanalyse ein
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So ein ganz typischer Fall in seinem Ablauf.
Der zweite Aufbissbehelf macht was er soll. Es geht der Patientin besser, aber eben auch nicht immer.
Zahlen sind dabei nicht so das Ding der Patientin!
Das kann es auch nicht, denn der Aufbissbehelf wird eben nicht wirklich 24 Stunden am Tag ununterbrochen getragen.
Ohne Aufbissbehelf will und kann die Patientin aber auch nicht mehr.
Es folgt nunmehr die diagnostische Prüfung mit welchen therapeutischen Maßnahmen die Einstellung der Bisslage und damit die Beseitigung der vorhandenen Okklusionsstörungen vorgenommen werden müssten.
Wess es möglich wäre einen Patienten allein durch den Einsatz eines adjustierten Aufbissbehelfs beschwerdefrei zu bekommen, dann bedürfte es keiner nachfolgenden Funktionstherapie.
Allein aber, dass es die zahnärztliche Funktionstherapie gibt, ist Hinweis darauf, dass ein Aufbissbshelf eben nicht das bringen kann, was sich mancher Patient, nachvollziehbarerweise, davon erhofft.
Die Beseitigung seiner Beschwerden.
Der Aufbissbshelf kann die Kausalität zwischen vorliegenden Beschwerden und Störungen im Biss nachweisen. Beseitigen kann er sie nicht!
Und das ist die ganze Logik in der zahnärztlichen Funktionsdiagnostik und der nachfolgenden zahnärztlichen Funktionstherapie.