Patientin aus Bordesholm zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Unter Anwendung eines sogenannten additiven Aufbaus erhielt der Aufbissbehelf der Patientin heute eine Eigenschaft, die man umgangssprachlich gut als einen "satten Biss" bezecihnen könnte.

In dem Zusammenhang wurden nochmals behandlungstechnische Hintergründe besprochen, weil wir in dem Fall ein sogenannte Obergutachten in die Wege geleitet hatten.

Der Patientin leuchtet dabei so manches nicht ein, was im Rahmen der Kassenzahnheilkunde gemacht werden muss und nicht gemacht werden darf.

Letzten Endes hatte sich die Patientin aber von Beginn an für eine Behandlung entschieden, die sich nicht an Kassenrichtlinien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientiert.

Zwei Aspekte, die im Rahmen der Kassenzahnheilkunde nicht immer kongruent sein müssen

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