Patientin aus Bordesholm erhält einen adjustierten Aufbissbehelf

13782

In diesem Zusammenhang erfolgt die Besprechung zur Einlegung eines Widerspruchs bezüglich eine Krankenkassengutachtens.

Die Patientin bringt es etwa folgendermaßen auf den Punkt.

Der Zahnarzt hatte keine Lust sich mit meinem Fall zu beschäftigen, weil er direkt danach in den Urlaub gehen wollte.

Genau dieser Eindruck hatte sich nach der Kenntnisnahme des Kurzgutachtens eingestellt.

Es wird nunmehr ein Obergutachten in der Sache durchgeführt, damit die Patienitn zwar keine adäquate und medizinisch notwendige Behandlung erhält, aber zumindest das, was ihr als Regelversorgungsfestkostenzuschuß von Seiten ihre gesetzlichen Krankenversicherung zusteht.

Zurück