Patientin aus Bamberg leitet Instrumentelle Okklusionsanalyse ein
Die Situation stellt sich folgendermaßen dar. Bezüglich der Kaufunktionsstörung ist der Aufbissbehelf eingestellt und lässt bisher keine endgültige Beurteilung zu. Dies hängt unter anderem mit der stark dysgnathen Bisslage und der damit verbundenen umfangreichen Größe des Aufbissbehelfs zusammen. Unabhängig von der Frage der Ursächlichkeit der vorhandenen Beschwerden zu den bestehenden dysgnathen Bissverhältnisse, besteht die Notwendigkeit einer Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Kauorgans. Es wird daher zum einen die Diagnostik vorangetrieben, welche Maßnahmen zur Einstellung der Bisslage, bei Wiederherstellung der Kaufunktion, notwendig sind. Zum anderen läuft die funktionelle Diagnostik mit dem Aufbissbehelf weiter.