Patientin aus Flensburg zur Registrierung der Bisslage für adjustierten Aufbissbehelf
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Es erfolgt heute die Registrierung der neuromuslär zentrierten Bisslage zur Anfertigung und Eingliederung eines adjustierten Aufbissbehelfs zum Nachweis einer CMD
In der habituellen Zwangsbisslage sind die gesamte Verzahung der Patientin sehr gut aus.
Das ist das Bild, das sich dem Zahnarzt bei einem Blick in die Mundhöhle zeigt.
Erst in der neuromuskulär zentrierten Bisslage, die der Behandler gewonnen hat, offenbart sich, dass die Positionierung des Unterkiefes zum Oberkiefer nicht stimmt.
Ob die Ursache in einer basalen Dysgnathie der Patientin liegt, also in einer grundsätzlichen Fehlpositionierung des knöchernen Unterkiefers zum knöchernen Oberkiefer oder aber in einer dentoalveolär bedingten Dysgnathie, zum Beispiel durch eine nicht genügend präzise Justierung der Zähne durch den Kieferorthopäden ist nicht festzustellen!
Entscheidend ist vielmehr die Feststellung, dass es durch die kieferorthopädische Maßnahme nicht gelungen ist den Unterkiefer über die Verzahung der Zähne des Ober- und Unterkiefers in einer neuromuskulär zentrierten Bisslage zu zentrieren.
Ob das die Ursache der Beschwerden ist, wird nunmehr über einen bisskorrigierenden adjustierten Aufbissbshelf festgestellt.
Ein Dauerretainer muss nicht zwangsläufig, ist aber häufig ein Hinweis darauf, dass es ein Problem gibt, denn der Sinn des Dauerretainers besteht darin die eingebundenen Zähne am Ort zu halten. Es ist immer ein Hinweis darauf, dass der Behandler Befürchtungen hat, dass die Zähne nicht am Ort stehen bleiben, weil sie unter den funktionellen Gegebenheiten an anderer Stelle auf den Kieferkämmen stehen wollen.
Bedeutet: Im Rahmen einer funktionstherapeutischen Behandlung muss der Dauerretainer entfernt werden, egal was auch immer dann passiert!