Patient zur Entfernung eines Zementrestes und einer interessanten Erkenntnis
11257
Soll natürliczh nicht vorkommen, kommt aber vor.
Ein wirklich winziger Zementrest sorgt zum einen für ein entzündetes Zahnfleisch und zum anderen für Beschwerden.
Weil so gar nichts mit dem Auge zu erkennen ist, wird ein Röntgenbild geschossen und tatsächlich erahnt man dort einen Zementrest, den man, nachdem man weiß, wo er sitzt, auch tatsächlich nach einiger Feinarbeit beseitigt bekommt.
Weit interessanter ist aber ein radiologischer Nebenbefund, der immer wieder einmal für betreetene Gesichter sorgt, vor allem dann wenn Gutachter deraretige Röntgenbilder sehen und dann, weilo sie zumeist selbst weder Implantate setzen, geschweige denn welche versorgen, aber immer glaich ganz genau wissen, was angeblich Sache ist.
Ein vermeintlicher Spalt zwischen Kronenversorgung und Implantataufbau, so wie er bei diesem Patienten in vielen OPGs seit ca. 2006 zu sehen ist. Wenn man selbst eine derartige Arbeit installiert hat ist man schon ein wenig betroffen, wenn man derartige Röntgenbfeunde zur Kenntnis nehmen muss, und ehrlicherweise versteht man auc h die Welt nicht so richtig, denn als man die Krone eingesetzt hat, hat man natürlich geprüft, wie groß wohl etw der Übergang zwischen Krone und Zahn, oder hier Implantataufbau ausfällt.
Es gibt dann ja tatsächlich Kollegen, die sich zu der Äußerung hinreißen lassen, ein derartiger Übergang dürfe nicht größer als 20 Mikrometer ausfallen.
Nun muss man wissen, dass ein Spalt von 20 Mikrometern gerade einmal so groß ist, dass man ihn mit dem unbewaffneten Auge gerade mal so sehen kann. Also: Winzig klein.
Hat mit der klinischen Realität nichts, aber auch gar nichts zu tun und fällt daher in den Bereich des labortechnisch Möglichen, aber eben nicht im Munde eines Patienten zu erreichen.
Gibt es diesbezüglich nun Untersuchungen? Studien? Oder was auch immer?
Nein, gibt es nicht!
Was es gibt ist ein Konsensus, der da lautet: In der Realität sind Übergänge in einer Größenordnung von 200 bis 300 Mikrometer vertretbar und in Teilbereichen einer zahntechnischen Versorgung sogar bis zu 500 Mikrometern.
Also ganz weit weg von den besagten 20 Mikrometern.
Wenn Sie also mal auf einen Behandler oder gar einen Gutachter treffen, der 20 Mikrometewr behauptet, dann wissen Sie schon einmal glauch auf die Schnelle, dass besagter Zahnarzt keinerlei Ahnung hat. _Genau so und nicht anders muss man derartige Behauptungen bewerten.
Nun liegen die Dinge bei den Röntgenbildern die den Übergangf zwischen metallischen Implantataufbauten und darauf ruhenden Metallkronen noch etwas anders.
Hier gibt es nämlich einen sogenannten Streuungsartefakt, weil es am Übergang zwischen sehr röntgenopaken Metallrekonstruktionen, seien es Implantate, Implantataufbauten und den darauf sitzenden Metallkronen zu Aufhellungseffekten kommen kann, die einen scheinbar vorhandenen erheblichen Spalt zeigen, der tatsächlich in dieser Dimension nicht vorliegt.
Bei diesem Patienten kann dieser Effekt auf mehreren Übersichtsröntgenbildern (OPG) erkannt werden, hingegen nicht in dieser Dimension in der klinischen Kontrolle anlässlich einer Taschenöffnung und auch nicht als Zufallsbefund im Rahmen einer Überprüfung einer Implantatkoren auf mögliche Zementreste.
Wichtig ist der Hinweis auf die enormen Vergrößerungen mit denen hier gearbeitet wird.