Patient will seinen Aufbissbehelf zurück
13852
Manchmal weiß man es wirklich nicht und dann greift man zu einem etwas ungewöhnlichen Mittel.
Man gliedert dem Patienten einen Aufbissbshelf aus, der schon eine ganze Zeit getragen wurde, um zu sehen, was passiert.
Also, wie es für den Patienten dann wieder OHNE Aufbissbshelf ist.
Nicht einmal 24 Stunden, nach der Ausgliederung, stand der Patient heute in der Praxis, um seinen Aufbissbshelf wieder zu holen.
Der Beschwerdelevel liege zwar bei: 7.
Aber ohne Aufbissbshelf ginge es nicht.
Viel mehr kann man an Nachweis zwischen Kausalität und Beschwerden kaum bekommen.
Das Ganze bei einem dysgnathiebedingt wirklich sperrigen Gerät, das man auch nicht dünner und weniger sperrig anzufertigen vermag, weil sich die Dicke oder Höhe des Aufbissbehelfs nicht aus einer willkürlichen Entscheidung des Zahnarztes ergibt, sondern aus den okklusalen Gegebenheiten, so wie sich diese in einem Artikulator darstellen, wenn die Modelle in einer neuromuskulär zentrierten Bisslage eingestellt werden.
Was der Patient aus dieser neuen Erkenntnis macht, wird man sehen.