Patient aus Peine erhält zweiten Aufbissbehelf

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Der Patient wollte es nicht wahrhaben, aber nach 11 Monaten ist dann ein Aufbissbehelf, der einmal für einen Einsatzzeitraum von 6 Wochen konzipiert war, irgendwann auf.

Es wird daher ein neuer Aufbissbehelf hergestellt, weil der Patient sich in einem laufenden Schadenersatzverfahren mit der Vorbehandlerpraxis befindet und erst noch ein gerichtsbestellter Gutachter die gesamte Lage sichten und bewerten muss.

Inzwischen hat sich eine der Kunststoffkronen abgelöst, so dass man inzwischen nixht mehr weiß, ob dort Zähne beschliffen wurden oder aber diese Kunststoffkronen einfach auf die vorhandenen Zähne drauf geklebt worden sind, mit dem Ergebnis eines deutlich frontal offenen Bisses.

Nun kommt es, ganz ungewollt, wie immer in diesen Fällen, zu einem zweiten Kausalnachweis der bestehenden Beschwerden zu den vorhandenen Störungen der Okklusion.

An diesen Modellen sehr gut erkennbar die Fehlbisslage, dime dem Patienten mit 16 Kunststoffkronen eingebaut wurde.

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