Patient aus Ostholstein erhält einen adjustierten Aufbissbehelf
13850
Es erfolgt die Eingliederung eines adjustierten Aufbissbshelfs mit dem Ziel des Kausalitätsnachweises bestehender Beschwerdenzu den deutlich erkennbaren Störungen der Okklusion.
Das Interessante in derartigen Fällen besteht darin, dass der Patient, trotz eines relativ sperrigen Aufbissbehelfs und dem damit verbundenen, ganz natürlichen Fremdkörpergefühl, ein doch ganz angenehmes Gefühl für den Biss entwickelt, den dieser Aufbissbshelf im stomatognathen System des Patienten bewirkt.
Ein ganz besonderes Indiz für die Richtigkeit der erbrachten Messungen der dreidimensionalen Bisslage besteht darin, dass die Patienten den über den Aufbissbehelf angebotenen Biss sofort akzeptieren.
Man mus sich also an den patientenrichtigen Biss nicht gewöhnen, sondern dieser wird, über den Aufbissbehelf angeboten, vom Patienten sorfort akzeptiert.
Das ist übrigens der gravierende Unterschied zu einem Aufbissbehelf, der den Biss des Patienten nicht korrekt und physiologisch verschlüsselt. Vom Patienten in aller Regel damit kommentiert, das würde nicht richtig passen, was vom Arzt regelmäßig damit kommentiert wird, daran würde sich der Patient schon gewöhnen, man müsse erst mal abwarten.
Wenn man so will, das sicherste Zeichen dafür, dass der Aufbissbshelf eben tatsächlich nur eine Knirscherchiene ist, aber eben kein adjustierter Aufbissbehelf zur Diagnose einer CMD.