Patient aus Neumünster mit gebrochenem Dauerprovisorium

12013

Nun ist es passiert und das nach Jahren. Ein Dauerprovisorium ist defekt und muss erneuert werden.

Zu dem Fall ist Vieles gessagt. Wir können nur versuchen aus einer immer schwieriger werdenden Situation imer wieder aufs Neue, das jeweils Beste zu machen.

Nach der neuen Krone, die nun hergestellt werden muss, muss zwnagsläufig ein neuer Aufbissbehelf hergestellt werden.

Die Beihilfe des Patienten will das so. Wir haben das über 14 Jahren angesprochen und verwalten inzwischen eine Situation, die nicht mehr zu einer sogenannten "restitutio ad integrum" hinzu therapieren ist.

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