Patient aus Neumünster erhält einen adjustierten Aufbissbehelf

13609

Es erfolgt die Eingliederung eines adjustierten Aufbissbehelfs.

Dieser Aufbissbehelf fällt relativ sperrig aus, weil der Zahn 27 einen sogenannten "Hängenden palatinalen Höcker" aufweist, der in der neuromuskulär zentrierten Bisslage einen deutlichen retralen Vorkontakt bildet, der wiederum zu eine deutlichen Sperrung des Aufbissbehelfs führt.

Das Problem besteht weiterhin darin, dass man diesen Palatinalen Höcker hätte abschleifen können, damit aber klar gewesen wäre, dass der Zahn 27 so oder so danach hätte überkront werden müssen, um diesen massiven Abschleifdefekt wieder zu versorgen.

Das heißt, die Diagnostik hätte zwangsläufig zu einem Schaden an Zahn 27 geführt, der nachfolgend hätte versorgt werden müssen, egal, ob sich eine CMD nachweisen lässt oder nicht.

Derartige Fälle sind Abwägungsfälle. Hier wurde entschieden den Aufbissbehelf in der registrierten Bisslage in einer etwas stärkeren Ausführung zu erstellen, die aber noch im Rahmen des sonst Üblichen liegt.

 

Zurück